Chemikaliensicherheit

Chemikalien umgeben uns in allen Bereichen des täglichen Lebens. Deshalb ist Sicherheit im Umgang mit ihnen sehr wichtig. Das BfR bewertet Risiken für Verbraucher, Anwender und alle übrigen Personengruppen, die mit den Stoffen in Kontakt kommen können. Außerdem setzt sich das BfR für eine angemessene Kennzeichnung der Stoffe, sichere Transportbedingungen sowie verlässliche Nachweismethoden ein.

Im Arbeitsfeld Chemikaliensicherheit bewertet das BfR das gesundheitliche Risiko von:

Für die Risikobewertung sind sowohl die toxischen Eigenschaften der chemischen Stoffe als auch die Exposition ausschlaggebend. Für die gesundheitliche Risikobewertung hat das BfR einen erarbeitet.

Chemikalien unter REACH

Das BfR bewertet chemische Stoffe auf der Grundlage der europäischen Regelung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, kurz „REACH“. Weil umfangreiche Stoffinformationen ermittelt und entlang der Lieferkette bis hin zum Verbraucher weitergegeben werden müssen, bewirkt REACH eine Verbesserung der Chemikaliensicherheit auf den Gebieten des Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutzes. Das BfR beteiligt sich als Bewertungsstelle für Gesundheit und Verbraucherschutz an der Umsetzung von REACH, in dem es chemische Stoffe toxikologisch beurteilt, die Exposition von Verbrauchern gegenüber chemischen Stoffen einschätzt und Risikobewertungen für die Stoffe durchführt. Stoffe, bei denen ein Verdacht auf ein Risiko bei ihrer Verwendung besteht, können folgenden Verfahren unterzogen werden: der Stoffbewertung, in der alle verfügbaren Daten bewertet werden, der Einstufung und Kennzeichnung, dem Zulassungsverfahren, das für besonders besorgniserregende Stoffe bestimmt ist, oder dem Beschränkungsverfahren, wenn Verwendungen von Stoffen nicht sicher genug sind. (Informationen zu REACH)

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte müssen zugelassen sein, bevor sie in den Verkauf gelangen und angewendet werden dürfen. Die Zulassung setzt voraus, dass bei sachgerechter Anwendung der Schutz der Gesundheit aller Personengruppen gewährleistet ist, die mit dem Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukt oder dessen Rückständen in Kontakt kommen können. Auftretende Rückstände müssen praktikabel und zuverlässig analytisch bestimmt werden können. Nur so ist eine Überwachung möglich.

Zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos identifiziert und quantifiziert das BfR toxische Wirkungen und schätzt für jede betroffene Personengruppe die Exposition ab. Das Risiko wird ermittelt, indem die toxische Wirkung in Bezug gesetzt wird zur Expositionshöhe. Im Rahmen seiner Bewertungen schlägt das BfR für Pflanzenschutzmittel, Biozidprodukte bzw. deren Wirkstoffe vor:

  • toxikologische Grenzwerte
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln
  • Sicherheitsmaßnahmen für Anwender und indirekt Betroffene

Bewertung von Beförderungs-, Anwendungs- und Risikomanagementkonzepten

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfR bewerten auch Beförderungs-, Anwendungs- und Risikomanagementkonzepte, die im Zusammenhang mit der Nutzung oder möglichen Freisetzung von Chemikalien stehen. Beispiele hierfür sind Gefahrguttransporte oder die Desinfektion von Ballastwasser. Letztere soll die weltweite Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten verhindern und so das ökologische Gleichgewicht der Meere sichern helfen.

Dokumentation von Vergiftungsfällen

Die Anwendung von Produkten kann trotz Sicherheitsregelungen zu gesundheitlichen Schäden führen. Um Verbraucher vor diesen „versteckten“ Risiken zu schützen, dokumentiert das BfR Vergiftungsfälle und Rezepturen von Produkten in einer Giftinformationsdatenbank. Unerwünschte Wirkungen von chemischen Produkten können so schnell erkannt werden. Das BfR leitet die Rezepturen an die Giftinformationszentralen der Länder zur Notfallberatung weiter, damit Vergiftungsfälle so schnell wie möglich auf der Grundlage richtiger Rezepturinformationen beraten und behandelt werden können.

Vorschläge zum Risikomanagement

Im Sinne des Risikomanagements macht das BfR Vorschläge

  • zur Risikominimierung von Chemikalien
  • zur Einstufung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden sowie zur Festlegung von Grenzwerten
  • zu Transport, Umgang und Anwendung von Gefahrgütern, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden
  • zu Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden in und auf Lebensmitteln

Eine Entscheidung über eventuelle Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird von Institutionen des Risikomanagements getroffen. Hierzu gehören neben den zuständigen Bundesministerien nationale Behörden wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) europäische Behörden wie die European Food Safety Agency (EFSA), European Chemicals Agency (ECHA) oder die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO). In einigen Fällen fließen die Risikobewertungen des BfR in internationale Bewertungen von Chemikalien ein.

Chemikalienkennzeichnung

Für Verbraucher, Anwender und Beförderer ist die Warnkennzeichnung von Chemikalien mit Gefahrensymbolen und Hinweisen wichtig, um den sicheren Umgang gewährleisten zu können. Das BfR hat deswegen Fragen und Antworten zur Chemikalienkennzeichnung erstellt:

FAQ zur Chemikalienkennzeichnung

Die europäische Regelung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, kurz „REACH“, hat zur Folge, dass deutlich mehr Chemikalien als bisher untersucht und bewertet werden. Außerdem hat die REACH-Verordnung für besonders gefährliche Stoffe hohe Zulassungshürden eingeführt. Diese Stoffe sollen längerfristig durch weniger bedenkliche ersetzt werden (Informationen zu REACH ).

Entwicklung von Prüfmethoden ohne Tierversuche

Um die Bewertung der Risiken von Chemikalien und ihrer Anwendung zu verbessern, beteiligt sich das BfR an der Weiterentwicklung toxikologischer Prüfmethoden und Bewertungsstrategien. Dabei legt das BfR Wert auf die Entwicklung von Prüfmethoden, die Gesundheitsgefahren mit wenigen oder möglichst keinen Tierversuchen sicher identifizieren ().

Zur Absicherung der Qualität und Integrität von Prüfdaten müssen Sicherheitsprüfungen nach den Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) durchgeführt werden. Das BfR koordiniert und harmonisiert die GLP-Überwachung der zuständigen Länderbehörden in Deutschland.





Publikationen - Tagungsbände/Proceedings 1






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