Analysenaufträge an die Nationalen Referenzlabore (NRL) des BfR
FAQ des BfR vom 7. September 2021
Am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es mehrere Nationale Referenzlaboratorien (NRL). Sie entwickeln und validieren Methoden und führen Eignungsprüfungen (Laborvergleichsuntersuchungen) mit den amtlichen Laboratorien auf nationaler Ebene zur Qualitätssicherung durch. Damit ist das BfR Teil eines EU-weiten Netzwerkes zur Verbesserung der Lebensmittelüberwachung.
Wir haben für Sie Fragen und Antworten zusammengestellt, damit Sie beurteilen können, ob das BfR Ihr richtiger Ansprechpartner bei Analysenaufträgen von Lebens- und Futtermittelproben ist.
Weitere Informationen zu den Nationalen Referenzlaboren des BfR finden Sie unter
Überwacht das BfR Lebensmittel bzw. Futtermittel, die sich in Deutschland auf dem Markt befinden?
Das BfR ist nicht zuständig für die Überwachung von Lebens- und Futtermitteln. Der Vollzug der im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegten Vorschriften ist Aufgabe der Behörden der Bundesländer. Die regionale Überwachung wird in der Regel von der kommunalen Ordnungsbehörde vorgenommen, die auch Betriebe überprüft und Proben entnimmt.
Für Fragen zur Überwachung von Lebensmitteln bzw. Futtermitteln wenden Sie sich bitte an diese Behörden. Eine Hilfestellung bei der Recherche der richtigen Ansprechpartner bietet Ihnen unser Verzeichnis der zuständigen Behörden der Bundesländer.
Prüft das BfR Lebensmittel oder Futtermittel im Auftrag von Unternehmen oder Privatpersonen?
Untersuchungen, die das BfR durchführt, dienen ausschließlich der Arbeit der nationalen Referenzlaboratorien, der Unterstützung anderer Behörden oder der eigenen wissenschaftlichen Forschung (z. B. der Methodenvalidierung). Firmen oder Privatpersonen können sich für Auftragsuntersuchungen zur Prüfung von Lebens- oder Futtermitteln an private Prüflabore wenden.
Empfiehlt das BfR Prüfinstitute?
Das BfR wird häufig nach Kontaktdaten von Prüfeinrichtungen gefragt, beispielsweise für die Prüfung der Rechtskonformität von Lebensmitteln bzw. Futtermitteln oder im Zusammenhang mit der Zulassung von Futterzusatzstoffen. Das BfR empfiehlt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Labore.
Firmen oder Privatpersonen können Fachverbände kontaktieren, die die Interessen von Unternehmen in den entsprechenden Lebensmittel- oder Futtermittelindustriebranchen vertreten. Auch die Industrie- und Handelskammern können Auskunft zu Prüflaboren geben. Zudem hat die Fachgruppe der Freiberuflichen Chemiker der Gesellschaft Deutscher Chemiker auf ihrer Homepage Laboratorien aufgeführt. Darüber hinaus gibt es den deutschen Verband unabhängiger Prüflaboratorien. Mit diesen Hinweisen gibt das BfR keine Wertung über die Qualität der genannten Einrichtungen ab.
Wo finde ich Analysenmethoden zur Kontrolle der Anforderungen für Lebensmittel bzw. Futtermittel?
Analysenmethoden, mit denen z. B. die Vorgaben für Lebensmittel oder Futtermittel überprüft werden können, sind in der wissenschaftlichen Literatur zu finden und in den folgenden Methodensammlungen:
- Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB siehe:
http://www.methodensammlung-bvl.de/ - VDLUFA-Methodenbuch:
https://www.vdlufa.de/Methodenbuch/
Informationen zu Methoden weiterer Normungsgremien:
- Deutsches Institut für Normung, DIN
https://www.beuth.de/de - Europäisches Komitee für Normung, CEN
https://standards.cen.eu/dyn/www/f?p=CENWEB:105::RESET:::: - Internationale Organisation für Rebe und Wein, OIV
http://www.oiv.int/de/normen-und-technische-dokumente - AOAC International, former. Association of Official Analytical Chemists
http://www.eoma.aoac.org/
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.