Kommission für Evidenzbasierte Methoden in der Expositions- und Risikobewertung (EBM)*

Das BfR sucht Expertinnen und Experten zur Mitarbeit in der BfR-Kommission für Evidenzbasierte Methoden in der Expositions- und Risikobewertung (EBM)

Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung des BfR zur Identifikation, Bewertung, Weiterentwicklung und Etablierung wissenschaftlicher Standards im Bereich der evidenzbasierten Methoden bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken von Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten. Ein besonderes Anliegen ist der Einsatz und die Bewertung von epidemiologischen Studien in der Risikobewertung, Systematic mapping/Evidence mapping, Meta-Analysen und Weight-of-evidence Bewertungen. Hinzu kommt der Einsatz und die Bewertung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI) unter dem Gesichtspunkt der Evidenzgewinnung und -bewertung Die Ergebnisse der Kommission sollen in wissenschaftliche Publikationen zu angepassten Bewertungsprotokollen und Fallstudien einmünden.

Ein zweiter Schwerpunkt der Beratung des BfR liegt im Bereich der lebensmittelbedingten Expositionsschätzung. Ziele sind dabei die Optimierung der Datengrundlagen, eine realitätsnahe, umfassende Aufnahmeschätzung, eine angemessene Berücksichtigung der Gesamtexposition aus weiteren Quellen und eine Berücksichtigung der Exposition spezifischer Bevölkerungsgruppen in den Bewertungen des BfR

Es ist das übergeordnete Ziel der Kommission, evidenzbasierte Methoden einer systematischen und transparenten Bewertung zu unterziehen und die geeigneten Methoden stärker in die Bewertungspraxis des BfR zu integrieren. Gleichzeitig sollen Prozesse entwickelt werden, die eine kontinuierliche Anpassung der eingesetzten Methoden auch im Bereich KI an den wissenschaftlichen Fortschritt ermöglichen. Es sollen Anwendungsbereiche in Forschung und regulativen Bereichen betrachtet werden..

Arbeitsinhalte

Die Themenauswahl erfolgt aufgrund einer Priorisierung durch das BfR, wobei die Kommission ebenfalls beratend tätig sein kann. Folgende Themen sind für die Beratung in der Berufungsphase (2025-2029) vorgesehen:

  • Bewertung der Evidenz von epidemiologischen Studienergebnissen im Kontext der Risikobewertung (Bias, Relevanz, Kausalität)
  • Einsatz von KI in der Bewertung von epidemiologischen Studien und der Risikobewertung
  • Systematic und Evidence mapping für Fragestellungen des BfR (schwerpunktmäßig gesundheitliche Risiken durch Exposition mit chemischen Stoffen)
  • Entwicklung methodischer Ansätze zur Berücksichtigung von Kontaminanten in lebensmittelbezogenen Ernährungsempfehlungen
  • Möglichkeiten der Verbesserung der Datengrundlagen der Expositionsschätzung durch Einsatz innovativer Erhebungsmethoden
  • Möglichkeiten zur Einbeziehung von Aspekten des Klimawandels und der Nachhaltigkeit in die Bewertungspraxis

Arbeitsweise der Kommission

BfR-Kommissionen leisten eine unabhängige, externe wissenschaftliche Beratung des BfR und sind nicht in die Erstellung von Stellungnahmen des BfR eingebunden. Arbeitsergebnisse (z.B. Richtlinien und Fallbeispiele) der Kommission für Evidenzbasierte Methoden in der Expositions- und Risikobewertung sollen auch durch geeignete wissenschaftliche Publikationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Allgemein besagt Artikel 6 der Geschäftsordnung der BfR-Kommissionen folgendes zu Sitzungen und Beschlüssen:

„Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben treten die Kommissionen zu Sitzungen zusammen. Die Tagesordnung sowie Ort und Zeit der Sitzungen der Kommission werden von den mit der Geschäftsführung Beauftragten in Absprache mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden festgelegt.

Die Arbeit der Kommissionen ist nicht öffentlich. Die Präsidentin oder der Präsident des BfR kann die Öffentlichkeit einzelner Sitzungen vorsehen. Die Kommission ist hierzu vorab zu hören.

Angehörige des fachaufsichtsführenden Ministeriums und die Mitglieder der den Kommissionen zugeordneten BfR-Arbeitsgruppen haben das Recht, ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Kommissionen teilzunehmen.

Die Kommissionen können je nach Bedarf Arbeitsgruppen aus ihrer Mitte einrichten und beschließen, externe Sachverständige, die für das zu behandelnde Thema in besonderer Weise ausgewiesen sind, hinzuzuziehen. Diese werden durch die mit der Geschäftsführung

Beauftragten zur Mitarbeit eingeladen.

Die Teilnahme externer Sachverständiger an Sitzungen ist auf den jeweiligen

Tagesordnungspunkt beschränkt. Die externen Sachverständigen können ihr Votum mündlich, vorzugsweise aber auch schriftlich abgeben.

Entscheidungen der Kommissionen ergehen in Form von Beschlüssen, die entweder auf den Sitzungen oder im schriftlichen Verfahren mit der einfachen Mehrheit der von den Kommissionsmitgliedern abgegebenen Stimmen getroffen werden.

Eine Kommission ist während der Sitzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Abweichende Meinungen sind auf Verlangen in das Protokoll der Sitzung aufzunehmen.

Bei Stimmengleichheit werden beide Meinungen unter Angabe des Stimmenverhältnisses

(Anzahl der Ja- und Nein-Stimmen sowie der Enthaltungen) dokumentiert.

Mit Zustimmung der Präsidentin oder des Präsidenten des BfR können Beschlüsse im Einzelfall auch schriftlich außerhalb der Sitzungen mit der einfachen Mehrheit der Kommission getroffen werden.“

Die Geschäftsführung der Kommission ist in der Fachgruppe „Epidemiologie, Statistik und Expositionsmodellierung“ der Abteilung Exposition angesiedelt. Eine direkte Interaktion mit anderen BfR-Kommission wird ermöglicht.

Bewerbungen

Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das Online-Portal: https://www.bfr.bund.de/cm/343/aufruf-zur-interessenbekundung-fuer-die-mitgliedschaft-in-den-bfr-kommissionen-2026-2029.pdf

Erforderliche Fachkenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Bereiche:

Evidenzbasierte Methoden, Epidemiologie, mathematische Statistik (einschließlich Bayesianischer Verfahren und maschinellem Lernen), mathematische – statistische Modellierung, Ernährungswissenschaften, Lebensmittelchemie, Gesundheits- oder Lebenswissenschaften, Toxikologie

Protokoll 10


Wissenschaftsberichte 1



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