Lebensmittelenzyme

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Enzyme sind Eiweiße, die wichtige Funktionen im Stoffwechsel von Organismen ausüben. Als Biokatalysatoren beschleunigen sie biochemische Reaktionen, die z.B. bei der Verdauung von Lebensmitteln im Magen-Darmtrakt und in den Zellen der Gewebe ablaufen.

Lebensmittelenzyme werden Lebensmitteln zugesetzt, um z.B. bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung oder Lagerung von Lebensmitteln einen technologischen Zweck zu erfüllen. Sie werden aus Pflanzen, Tieren oder Mikroorganismen gewonnen, häufig auch durch ein Fermentationsverfahren mit Mikroorganismen. Einige Lebensmittelenzyme werden unter Verwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt.

Rechtliche Grundlagen

Risikobewertung

Voraussetzung für die Aufnahme in die Gemeinschaftsliste ist eine gesundheitliche Bewertung der Lebensmittelenzyme durch das Wissenschaftliche Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe (CEF-Gremium) der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority - EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)). Dieses Gremium wurde am 01. Juli 2018 in „Gremium für Lebensmittelkontaktmaterialien, Enzyme und Verarbeitungshilfsstoffe“ (CEP-Gremium) umbenannt.

Zu diesem Zweck hat dieses Gremium Externer Link:Leitlinien für die Sicherheitsbewertung von Lebensmittelenzymen erarbeitet.

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