Rezepturen von Wasch- und Reinigungsmitteln mit dem UFI-Code eindeutig zuordnen und Leben retten


1/2025, 03.01.2025


Ab dem Jahr 2025 ist der Code für alle als gefährlich eingestuften Haushaltprodukte Pflicht


Seit vier Jahren müssen alle neuen Haushaltsprodukte und gewerblich genutzten Produkte, die als gesundheitlich gefährlich eingestuft sind, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen UFI-Code (Unique Formula Identifier, dt.: eindeutiger Rezepturidentifikator) tragen. Ab diesem Jahr wird der UFI auch für Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Der UFI dient dazu, die beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldete und an die sieben deutschen Giftinformationszentren der Länder (GIZ) weitergeleitete Rezeptur eines auf dem Markt verfügbaren Produkts eindeutig zuzuordnen. Warum ist das wichtig? Weil chemische Produkte wie zum Beispiel Reiniger und Waschmittel potenziell gesundheitsgefährdend sein können, wenn es zu einem Unfall kommt. Einmal kurz nicht aufgepasst, führen sie in Kinderhände gelangt mitunter zu schweren Vergiftungsunfällen. Mit einem UFI auf dem Etikett kann ein GIZ das Produkt eindeutig identifizieren. Das BfR hat den UFI vor 13 Jahren mit angeregt und war wesentlich an der konzeptionellen Entwicklung und der technischen Umsetzung beteiligt. „Der 16-stellige Code aus Ziffern und Buchstaben gibt wichtige Informationen über Inhaltsstoffe und Eigenschaften und ermöglicht somit eine gezielte medizinische Beratung“, sagt BfR-Vizepräsident Professor Matthias Greiner.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der UFI nun also auch für als gesundheitlich gefährlich eingestufte Produkte Pflicht, die bereits vor dem Jahr 2021 in einem Mitgliedsstaat des EWR verkauft wurden. Der Code muss auf dem Etikett oder der inneren Verpackung stehen und mit den drei Buchstaben „UFI:“ beginnen. Eine Ausnahme bilden rein industriell genutzte Produkte. Hier kann der UFI auch allein im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden. Neue industrielle Produkte müssen den Code bereits seit dem Jahr 2024 führen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die technischen Voraussetzungen für die Produktmitteilungen entwickelt und stellt diese allgemein zur Verfügung. Mit dem UFI-Generator auf der ECHA-Website können Unternehmen den Code erzeugen und diesen anschließend zusammen mit der Rezeptur ihrer Produkte sowie deren Eigenschaften im europäisch harmonisierten PCN-Format (engl.: Poison Centres Notification) dem BfR mitteilen. Als Hilfestellung hat das BfR das PCN-Verfahren auf seiner Website ausführlich beschrieben und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Produktmitteilungen veröffentlicht.

Das BfR ist die für Deutschland zuständige Stelle für die Entgegennahme von Produ tmitteilungen gemäß Artikel 45 und Anhang VIII der europäischen CLP-Verordnung sowie § 10 des nationalen Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes. Die eingereichten Daten werden am BfR validiert und anschließend den sieben Giftinformationszentren der Länder für die medizinische Notfallberatung zur Verfügung gestellt.

 

Weitere Informationen auf der BfR-Website zum PCN-Verfahren

Video-Tutorials zum PCN-Verfahren:

https://www.bfr.bund.de/de/video_tutorials_zum_pcn_verfahren-279214.html

https://www.bfr.bund.de/de/mitteilung_gefaehrlicher_produkte-9375.html

 

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.


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