Transport von festen Schüttgütern auf See

Die Vorschriften des Internationalen Codes für die Beförderung von Schüttgut auf See (IMSBC Code; International Maritime Solid Bulk Cargoes Code) wurden erst am 1. Januar 2011 international verpflichtend. Der Code unterscheidet drei verschiedene Ladungstypen:

  • Ladungen, die aufgrund des hohen Schüttdrucks flüssig bzw. breiartig werden können
  • Ladungen, die chemische Eigenschaften besitzen, die auf einem Schiff eine gefährliche Situation herbeiführen können oder die nur bei der Beförderung als Massengut auf See gefährlich sind oder werden können (sog. MHB-Stoffe; Materials hazardous only in bulk)
  • Ladungen, die weder dazu neigen, breiartig zu werden noch chemische Gefahren besitzen, die das Schiff gefährden könnten

Ladungen, die neu in den Code aufgenommen werden sollen, müssen zunächst ein besonderes Zulassungsverfahren durchlaufen, das von der Dienststelle Schiffssicherheit der BG-Verkehr im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums durchgeführt wird. Neben der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist das BfR als Einvernehmensstelle eingebunden.

Spezielle Regeln für Rückstände oder Waschwasser

Seit dem 01.01.2013 dürfen Rückstände oder Waschwasser nicht länger über Bord gespült werden, sondern müssen über entsprechende Entsorgungsanlagen im Hafen entsorgt werden, wenn sie als gefährlich für die marine Umwelt (harmful to the marine environment, HME) identifiziert wurden. Die Kriterien für die Einstufung als HME sind in MARPOL Annex V festgeschrieben.

Publikationen:

Grote M, Mazurek N, Gräbsch C, Le Floch S, Wahrendorf, DS, Zeilinger J, Höfer, T. (2016) Solid bulk cargo shipping – an overlooked threat to the marine environment? Marine Pollution Bulletin 110(1): 511-519

Mazurek N, Krätke R, (2018) New Criteria for Classification of Cargoes Hazardous in Bulk. Poster anlässlich des 20th International Congress on In Vitro Toxicology (ESTIV, 15.-18. Oktober 2018) in Berlin


Es befinden sich keine Dokumente auf Ihrem Merkzettel

Es befinden sich keine Dokumente in Ihrem Warenkotb

Cookie-Hinweis

Die BfR-Webseite verwendet nur Cookies, die notwendig sind, um die Webseite nutzerfreundlich zu gestalten. Weitere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung.