7. BfR-Nutzerkonferenz Produktmeldungen
(15.11.2016 - 30.11.-0001)
Am 15. November findet die 7. BfR-Nutzerkonferjavascript:{}enz im Hörsaal in Berlin-Marienfelde statt.Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist die zuständige Stelle für die Entgegennahme und Bearbeitung von Produktmeldungen für die medizinische Notfallberatung in den Giftinformationszentren und die Bewertung der Ärztlichen Mitteilungen von Vergiftungen nach dem Chemikaliengesetz.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht bilden die CLP-Verordnung Art. 45, das Chemikaliengesetz § 16e, die Detergenzien-Verordnung Art. 9 und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz § 10.
Der neue Anhang VIII zur CLP-Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) beinhaltet das neue harmonisierte Meldungsformat für die Meldung gefährlicher Gemische. Dieses Format wurde auf EU-Ebene entwickelt und wird die Meldung formal und inhaltlich für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlich vereinheitlichen. Vorgesehen ist ein stufenweises Inkrafttreten ab 2019, das zu veränderten Anforderungen an die Meldung führt und mit einem starken Anstieg des Volumens an Informationen über gefährliche Gemische (Produkte) einhergehen wird, da gleichzeitig die Übergangsregelung des Chemikaliengesetzes auslaufen wird. Dies bedeutet für alle Akteure eine Umstellung inhaltlicher und technischer Art, die in den nächsten Jahren vorbereitend umgesetzt werden muss. Das BfR möchte darüber informieren und sich mit allen Beteiligten über diese Herausforderung austauschen.
Die Nutzerkonferenz richtet sich nicht nur an Vertreterinnen und Vertreter der Industrie, sondern ausdrücklich auch an Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Landesbehörden sowie nationaler und internationaler Giftinformationszentren. Da Produkte nicht nur national, sondern auch international vermarktet werden, ist eine Beteiligung von importierenden Firmen erwünscht.