Zoonosen: Gesundheitliche Bewertung
Zwei von drei Erregern, die bei Menschen Infektionskrankheiten auslösen, können von Tieren übertragen werden. Ein bekanntes Beispiel hierfür ist die Infektion durch Salmonellen, kurz Salmonellose. Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden, bezeichnet man als Zoonosen. Ein jährlicher BfR-Bericht informiert Verbraucherinnen und Verbraucher über deren Verbreitung.
Was sind Zoonosen?
Der Begriff Zoonose leitet sich aus den griechischen Wörtern zoon (Lebewesen) und nosos (Krankheit) ab. Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die von Bakterien, Parasiten, Pilzen, Prionen oder Viren verursacht und wechselseitig zwischen Tieren und Menschen übertragen werden können.
Übertragung vom Tier zum Menschen
Nahezu zwei Drittel aller bekannten humanpathogenen Erreger - Erreger, die beim Menschen eine Krankheit auslösen können - werden vom Tier zum Menschen weitergegeben.
Eine Übertragung kann durch direkten Kontakt, über Lebensmittel, z.B. über Milch, Eier, Fleisch oder andere Lebensmittel, aber auch über Vektoren (z.B. Zecken, Mücken) erfolgen.
Durch schnelles Bevölkerungswachstum, zunehmende Mobilität, veränderte Tierzucht und -haltung sowie Klimaveränderungen gewinnen Zoonosen immer mehr an Bedeutung.
Bei praktisch allen neuen Erregern der letzten Jahre, aber auch bei vielen aktuellen Infektionskrankheiten, handelt es sich um Zoonosen. Dazu zählt zum Beispiel die Infektionskrankheit SARS (Schweres Akutes Respiratorisches Syndrom).
Was macht das BfR?
Das BfR betreibt Forschung zu Zoonosen sowohl auf dem Gebiet der Zoonoseerreger als auch auf dem Gebiet der Verbreitung der Erreger (Epidemiologie), der Übertragungswege und der Entwicklung alltagstauglicher Diagnosemethoden (Referenzlaboratorien).
Zoonosenberichterstattung durch das BfR
Das BfR erstellt jährlich den Bericht „Erreger von Zoonosen in Deutschland“ über die epidemiologische Situation in der Lebensmittelkette, der als BfR-Wissenschaftsheft erscheint und am Ende dieser Seite unter „Publikationen – BfR-Wissenschaft“ zum Download angeboten wird. Die Daten, die zur Erstellung dieses nationalen Zoonosenberichts verwendet werden, dienen auch der Zoonosenberichterstattung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).
Erhebung und Auswertung der Daten der Länder
Die Daten für die Erstellung des Zoonosenberichts werden von den zuständigen Behörden der Länder oder von durch die Länder beauftragten Institutionen sowie von der Bundeswehr an das BfR übermittelt.
Bei den erhobenen Daten handelt es sich um Untersuchungsergebnisse zum Vorkommen von Zoonoseerregern in der Lebensmittelkette. Diese stammen aus
- der Lebensmittelüberwachung,
- gezielten nationalen und regionalen Monitoring- oder Surveillanceprogrammen,
- diagnostischen Untersuchungen bei Tieren sowie
- der Untersuchung von Futtermittelimport- und Umweltproben.
Die Übermittlung der Daten für den Zoonosenbericht an das BfR erfolgt entweder über das Datenmeldeportal des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das die Daten dann an das BfR weiterleitet, oder direkt durch die Landesbehörden an das BfR über abgestimmte Datenformate.
Das BfR stellt den Ländern zu diesem Zweck einen Meldebogen als Excel-Datei (PDF-Datei, 41,62 KB)zur Verfügung, den diese an die zuständigen Einrichtungen (Laboratorien, Kreisbehörden, Tiergesundheitsdienste o. ä.) in ihrem Land weiterleiten.
Den ausgefüllten Meldebogen schicken die Länder per E-Mail an das BfR, Fachgruppe Epidemiologie, Zoonosen und Antibiotikaresistenz (E-Mail: Reporting-Officer@bfr.bund.de).
Im BfR werden die Daten ausgewertet und mit Daten, die aus anderen Einrichtungen des Bundes und den Nationalen Referenzlaboratorien zur Verfügung gestellt werden, für die nationale und die Berichterstattung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zusammengefasst.
Zoonosen-Monitoring
Ein spezielles Instrument zur Überwachung von Zoonoseerregern in der Lebensmittelkette, ist das Zoonosen-Monitoring nach der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette“. In diesem Rahmen werden zwischen Bund und Ländern abgestimmte, repräsentative Stichprobenpläne beschlossen und umgesetzt.
Das BfR ist bei der Entwicklung der Stichprobenpläne und der Charakterisierung der gewonnenen Erreger federführend und bewertet die Ergebnisse im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Die Berichterstattung erfolgt durch das BVL; die jährlichen Berichte zum Zoonosen-Monitoring werden auf der BVL-Internetseite veröffentlicht. (https://www.bvl.bund.de)
Zusätzlich werden die Ergebnisse des Zoonosen-Monitorings im jährlichen BfR-Zoonosenbericht berücksichtigt.
Bekämpfungsprogramme für Salmonellen beim Hausgeflügel
Eine dritte wichtige Datenquelle sind die Ergebnisse der Erhebungen im Rahmen der Bekämpfungsprogramme für Salmonellen bei Hühnern und Truthühnern. Diese werden durch die Länder an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft übermittelt und von diesem zur weiteren Auswertung an das BfR übermittelt. Die aggregierten Daten werden einerseits an die EFSA übermittelt, aber auch in einem nationalen Bericht veröffentlicht, der auch in den Zoonosenbericht einfließt.
Datenportal Zoonotify
Das Datenportal Zoonotify macht Vorkommen von Zoonose-Erregern und ihren Resistenzen sichtbar. Die Webseite richtet sich an Fachkreise und die interessierte Öffentlichkeit. Es trägt auf diese Weise dazu bei, Entwicklungstendenzen transparent zu machen und liefert eine wichtige Grundlage für die Bekämpfung von Zoonose-Erkrankungen bei Mensch und Tier. Die Daten sind in Form von Graphiken visualisiert und können heruntergeladen und so von Forschenden für Vorträge genutzt werden. Ebenso ist es möglich, die den Graphiken zugrundeliegenden Daten einzusehen und für eigene Fragestellungen auszuwerten.
Rechtliche Grundlagen zur Zoonosenberichterstattung
- Zoonosenüberwachungsrichtlinie (RL 2003/99/EG) [extern]
- Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragbaren Zoonoseerregern (VO (EG) 2160/2003)
- Durchführungsbeschluss der Kommission zur Überwachung und Meldung von Antibiotikaresistenzen bei zoonotischen und kommensalen Bakterien(2013/652/EU)
- Infektionsschutzgesetz
- Tiergesundheitsgesetz
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung