Besteht ein Zusammenhang zwischen dem "Rinderwahnsinn" und der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit des Menschen?
07/1996, 21.03.1996
Gemeinsame Stellungnahme von BgVV und RKI zu entsprechenden Äußerungen aus Großbritannien
Das britische Gesundheitsministerium hält in seiner jüngsten Stellungnahme einen Zusammenhang zwischen der als "Rinderwahnsinn" bezeichneten Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) und der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit des Menschen für wahrscheinlich. Es stützt sich dabei auf Aussagen des "Spongiform Encephalopathy Advisory Committee", einem unabhängigen Expertengremium zur Beratung der britischen Regierung in Sachen "Rinderwahnsinn". Dieses Gremium hatte entsprechende Schlüsse aus der Untersuchung von zehn Creutzfeldt-Jakob-Fällen bei Personen unter 42 Jahren gezogen.
Die Stellungnahme des britischen Gesundheitsministeriums bestätigt die Auffassung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, und des Robert-Koch-Instituts, RKI, in Berlin. Bereits 1993 hatten sich beide Institute in einer wissenschaftlichen Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dahingehend geäußert, daß "die Übertragung der Krankheit unter geeigneten Bedingungen auch auf den Menschen möglich sein kann". Die wissenschaftliche Einschätzung basiert auf der Tatsache, daß sich der BSE-Erreger unter Beibehaltung seiner besonderen Eigenschaften mit der Nahrung z.B. auf Katzen und katzenartige Tiere, die Feliden, übertragen läßt. Diese Tierfamilie ist entwicklungsgeschichtlich weit von den Rindern entfernt. Da vergleichbares für die Familie der Primaten und damit den Menschen gilt, ist eine Übertragung ebenso denkbar, wenngleich wissenschaftliche Beweise ausstehen. Die britischen Informationen zu den zehn Creutzfeldt-Jakob-Fällen erhärten diesen Verdacht.
Da es bis heute keine verläßlichen Nachweisverfahren für den Erreger der BSE gibt, die Konsequenzen im Falle einer Übertragbarkeit auf den Menschen aber erheblich sind, kommt dem vorbeugenden Verbraucherschutz eine besondere Bedeutung zu. Der Schutz des Verbrauchers läßt sich nach Ansicht von BgVV und RKI nur dadurch sicher gewährleisten, daß auf den Import von Fleisch und Fleischprodukten aus Ländern, in denen die BSE seuchenhaft auftritt, verzichtet wird.
Dem Verbraucher wird empfohlen, sich beim Kauf von Fleisch und Fleischprodukten nach dem Herkunftsland zu erkundigen und auf den Verzehr bei unsicherer Herkunft vorsorglich zu verzichten.