Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel 1997 zentrales Thema am BgVV - Verbraucherschutz gewährleistet
12/1998, 04.06.1998
Jahrespressekonferenz informiert über erfolgreiche Arbeit des Instituts
Nach langen, zum Teil emotional und kontrovers geführten Diskussionen trat die Novel-Foods-Verordnung im Mai 1997 in Kraft. Was ausblieb, war die prognostizierte Flut von Anträgen auf Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Nach neuem Recht wurde bis heute in Deutschland kein einziger Antrag gestellt. Voraussetzung für die Marktzulassung neuartiger Lebensmittel ist, daß sie für den Verbraucher gesundheitlich ebenso unbedenklich sind, wie vergleichbare, traditionell hergestellte Erzeugnisse. Eine umfangreiche gesundheitliche Bewertung ist deshalb Bestandteil der Zulassung. Sie erfolgt in Deutschland für alle neuartigen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV. „Wir prüfen Novel Foods anhand internationaler, ständig weiterentwickelter toxikologischer und ernährungsmedizinischer Kriterien", so der Direktor des Instituts, Prof. Dr. Dr. h.c. Arpad Somogyi, bei einer Pressekonferenz aus Anlaß der Vorstellung des BgVV-Jahresberichts 1997 in Berlin. Die Sicherheit gentechnisch veränderter Lebensmittel war im Berichtsjahr ein zentrales Thema in der Arbeit des Instituts.
Bislang erst Produkte aus Soja, Mais und Raps auf dem deutschen Markt
Derzeit sind in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland Lebensmittel aus gentechnisch verändertem Soja und Mais sowie Öl aus transgenem Raps zugelassen. In Ländern außerhalb Europas, vor allem in den USA und Kanada, haben mehr als vierzig weitere zur Nutzung als Lebensmittel bestimmte Pflanzensorten mit unterschiedlichen genetischen Veränderungen die Marktreife erlangt. Das Spektrum der veränderten Pflanzen umfaßt Mais, Tomaten, Raps, Baumwolle (zur Herstellung von Speiseöl), Sojabohnen, Kartoffeln, eine in Amerika heimische Kürbisart, genannt Sqash, Radicchio und Papaya. Als neue genetische Eigenschaften wurden diesen Pflanzen Resistenzen gegen Herbizide, Insekten und Viren sowie Qualitätsverbesserungen, wie verlängerte Haltbarkeit oder veränderte Fettsäurenzusammensetzung, übertragen. Es ist damit zu rechnen, daß diese Pflanzen und die aus ihnen hergestellten Produkte in naher Zukunft auch auf den europäischen Markt gelangen.
PCR: Als Nachweisverfahren hochempfindlich - Schwellenwerte erforderlich
Erfolge konnte das BgVV 1997 in der Entwicklung analytischer Nachweismethoden für die amtliche Lebensmittelüberwachung verbuchen. Die Novel-Foods-Verordnung sieht eine Kennzeichnung neuartiger Lebensmittel und Lebensmittelzutaten u.a. dann vor, wenn sie analytisch von vergleichbaren herkömmlichen Produkten unterschieden werden können. Da die Art der gentechnischen Veränderung in der Regel für jedes Produkt unterschiedlich ist, muß für jedes neuartige Lebensmittel eine eigene Nachweismethode erarbeitet werden. Das BgVV koordiniert eine bundesweite Arbeitsgruppe, die solche Methoden u.a. für Soja, Mais und Tomaten erarbeitet, standardisiert und für die Routineanalytik zur Verfügung stellt. Neben spezifischen Nachweisverfahren hat das BgVV die in Deutschland erste Screening-Methode veröffentlicht. Mit ihr können alle Pflanzen erfaßt werden, die bestimmte „Kontrollelemente" als Indizien für eine gentechnische Veränderung enthalten.
Die Methoden basieren auf dem Prinzip der hochempfindlichen Polymerase-Kettenreaktion (PCR). Mit dieser Methode lassen sich bereits winzigste DNA-Spuren in Lebensmitteln nachweisen. In der Diskussion darüber, ob eine gentechnische Veränderung über das neu entstandene Protein oder die veränderte DNA nachgewiesen wird, muß diese Tatsache berücksichtigt werden. Eine Lösung könnten hier sinnvolle Schwellenwerte für die Nachweisgrenze bieten. Voraussetzung ist, daß PCR-Befunde quantifizierbar sind. Entsprechende Arbeiten laufen derzeit am BgVV. Unter Federführung des Instituts werden im Rahmen eines EG-Projektes Nachweisverfahren für weitere gentechnisch veränderte Erzeugnisse entwickelt. Sie umfassen neben der PCR auch andere methodische Ansätze.
Aflatoxin-Belastung von Pistazien weiterhin zu hoch - Vom Verzehr wird abgeraten!
Im Herbst 1997 hatte das BgVV auf die Belastung von Pistazien mit erbgutschädigenden und krebserzeugenden Aflatoxinen hingewiesen. Die Gehalte lagen teilweise deutlich über der in Deutschland erlaubten Höchstmenge von 2 µg (Aflatoxin B1) pro Kilogramm Lebensmittel. Diese Situation hat sich trotz wiederholter Aufforderungen an die Erzeuger nicht wesentlich gebessert. Das belegen aktuelle Ergebnisse aus einer am BgVV durchgeführten Untersuchung. In gut zwei Dritteln der Fälle überstieg der Aflatoxin-B1-Gehalt der untersuchten Proben erneut die erlaubte Höchstmenge. Haupterzeugerländer für Pistazien sind der Iran und die USA. Aflatoxine sind natürliche Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Abhängig von der Qualität der Produktions- und Lagerbedingungen können Pistazien durch Schimmelbefall mit diesen Toxinen kontaminiert werden. Einmal vorhandene Aflatoxine können durch eine nachträgliche Behandlung nicht entfernt werden. Der Verbraucher kann den Befall nicht erkennen. Solange sich die Belastungssituation nicht deutlich gebessert hat, kann der Verzehr von Pistazien deshalb auch weiterhin nicht empfohlen werden.
Vorläufiges ‘Aus’ für Weichmacher in Kinderspielzeug - EU-Regelungen in Vorbereitung
Aus Weich-PVC-haltigem Spielzeug für Kleinkinder können gesundheitlich bedenkliche Mengen an Weichmachern, sogenannten Phthalaten, freigesetzt werden. Darauf hatten 1997 u.a. Untersuchungen hingedeutet, die Greenpeace in Auftrag gegeben und dem BgVV zur gesundheitlichen Bewertung übersandt hatte. Bestätigt wurden die Ergebnisse inzwischen auch durch Untersuchungen der amtlichen Überwachung der Bundesländer. Vor dem Hintergrund der gesundheitlichen Bewertung des BgVV und vergleichbarer Einschätzungen aus Dänemark und den Niederlanden wurde das Problem inzwischen auch auf europäischer Ebene thematisiert. Ein zeitweiliges Vermarktungsverbot wird erwogen. Basierend auf der EU-Richtlinie für die Sicherheit von Spielzeug sollen außerdem konkrete Regelungen, wie z.B. Höchstmengen für die Freisetzung, festgelegt werden, um den Verbraucherschutz im Hinblick auf Kinderspielzeug zu stärken. Gleichzeitig wird eine verbindliche Nachweismethode für die Freisetzung von Phthalaten entwickelt. An die Stelle der bisher verwendeten statischen Methode wird voraussichtlich eine dynamische treten. Sie könnte realistischer simulieren, daß Kleinkinder Spielzeug nicht nur in den Mund nehmen, sondern darauf auch kauen. Hierdurch könnten chemische Substanzen verstärkt gelöst werden. Bis eine europäische Regelung verabschiedet ist, wird die Empfehlung des BgVV, auf den Kauf von Produkten aus Weich-PVC für Kleinkinder unter drei Jahren zu verzichten, aufrechterhalten. Die Hersteller sind aufgefordert dafür zu sorgen, daß gesundheitlich bedenkliche Produkte nicht in den Handel gelangen.
Weltweit steigt die Zahl der Lebensmittelinfektionen - 4. Weltkongreß in Berlin
Die Zahl der Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen steigt weltweit an. Ursachen sind im Handel, einem nahezu grenzenlosen Tourismus, in sich ändernden Ernährungsgewohnheiten und einer ständig verbesserten Diagnostik zu suchen. Vom 7. bis 12. Juni 1998 stehen diese Themen im Mittelpunkt des vierten vom BgVV veranstalteten Weltkongresses „Lebensmittelinfektionen und -intoxikationen", ein Thema, das auch 1997 ein Schwerpunkt der Arbeit des Instituts war. Nach wie vor sind in Deutschland Salmonellen die zahlenmäßig bedeutsamsten Erreger von Lebensmittelinfektionen. Unterbewertet werden daneben Erkrankungen durch Bakterien der Gattung Campylobacter. 1996 wurden allein in den fünf Neuen Bundesländern, Berlin und dem Saarland rund 10.000 Erkrankungen gemeldet. Im Unterschied zu Salmonellen kann schon eine geringe Zahl von rund 500 Keimen ausreichen, um eine Infektion auszulösen. Zur Epidemiologie der Campylobacterinfektionen beim Menschen sind noch zahlreiche Fragen offen. Schon heute läßt sich aber sagen, daß ähnlich wie bei Enterohämorrhagischen Escherichia coli (EHEC) nicht ausreichend durchgegartes Fleisch, rohe und unzureichend erhitzte Milch die häufigsten Infektionsquellen sind. Die Empfehlungen des BgVV führten zu einer Änderung der Milch-Verordnung. Danach ist die Abgabe roher Milch, auch Vorzugsmilch, in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung nicht mehr zugelassen. Diese rechtliche Regelung soll insbesondere Personen aus Risikogruppen, wie Kleinkinder und alte Menschen, vor EHEC-Infektionen, Campylobacteriosen, aber auch anderen übertragbaren Erkrankungen, wie z.B. Listeriosen, schützen.
FSME-Risiko im Süden Deutschlands höher als bisher angenommen
Das BgVV hat im Berichtsjahr seine Arbeiten zur Erforschung zeckenübertragener Krankheiten fortgeführt. Umfangreiche Untersuchungen an Zecken der aktivsten Naturherdgebiete in Bayern und Baden-Württemberg haben gezeigt, daß das Risiko für eine Infektion mit dem Frühsommer-Meningo-Enzephalitis(FSME)-Virus im Süden Deutschlands höher ist, als bisher angenommen. Bereits jeder 25. bis 100. Zeckenstich kann eine Erkrankung zur Folge haben. Schätzungen gingen bisher davon aus, daß das Virus nur bei jedem 50. bis 1.000 Stich übertragen wird. Ihnen lag lediglich die Zahl der gemeldeten klinischen FSME-Erkrankungen, nicht aber der Virusnachweis in der Zecke zugrunde. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, daß Letzterer für die Charaktierisierung der Naturherde und die unverfälschte Einschätzung des Infektionsrisikos unentbehrlich ist. Dies ist auch für die Erstellung sogenannter Endemiekarten von Bedeutung. Die Karten zu FMSE-Risikogebieten sollen Ärzten eine klare Risikoabschätzung für zeckenstichgefährdete Personen und damit eindeutige Empfehlungen für oder gegen eine Impfung ermöglichen.
Rückstandskontrollen der Bundesländer erwiesen sich als effektiv
Das BgVV hat auch 1997 die Untersuchungen, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans in den Bundesländern durchgeführt werden, koordiniert. Für 1996 belegen die Ergebnisse, daß zwei Jahre nach dem 1994 in Kraft getretenen Anwendungsverbot für Chloramphenicol vereinzelt Rückstände bei lebensmittelliefernden Tieren gefunden werden. In einigen Fällen mißbräuchlich eingesetzt wurde 1996 das Tierarzneimittel Clenbuterol, das in hohen Dosen als Anabolikum wirksam ist. Die gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Rückstände zugelassener Tierarzneimittel wurden in einigen Fällen überschritten. Bundesweit führte die amtliche Überwachung 1996 im Rahmen des am BgVV koordinierten Nationalen Rückstandskontrollplanes knapp 333.000 Untersuchungen auf Tierarzneimittelrückstände an fast 60.000 Tieren durch.
Im Interesse des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden ab 1998 weitere tierische Erzeugnisse (Fisch aus Aquakulturen, Milch, Eier, Honig, Kaninchen- und Wildfleisch) in die EU-weit harmonisierten Rückstandskontrollprogramme aufgenommen und die unangekündigten Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben verstärkt.
Altlast DDT kann beim Ausbau von Dachstühlen zum Problem werden
Holzschutzmittel werden immer wieder mit gesundheitlichen Problemen in Verbindung gebracht. Durch die Wiedervereinigung hat das Thema eine aktuelle Bedeutung erlangt: Während DDT in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit 1972 verboten ist, wurde der Stoff in der DDR noch bis 1989 im chemischen Holzschutz eingesetzt. Viele Dachstühle wurden mit DDT behandelt. Hieraus resultiert nicht nur ein umweltbezogenes Altlastenproblem, sondern möglicherweise auch ein gesundheitliches Problem beim immer beliebter werdenden Ausbau von Dachgeschossen. DDT dunstet wegen seines niedrigen Dampfdrucks zwar kaum aus dem behandelten Holz aus, Rückstände finden sich aber häufig im Staub und werden bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten freigesetzt. Die Arbeiten sollten deshalb möglichst staubarm durchgeführt werden. Zu DDT-Vergiftungen dürfte es durch den Umgebungsstaub nicht kommen, da hierfür extrem hohe Mengen erforderlich sind. Dennoch empfiehlt das BgVV Personen, die einen Dachstuhl in der ehemaligen DDR ausbauen und zu Wohnzwecken verwenden wollen, unbedingt einen Sachverständigen für den Holzschutz einzubeziehen. Das BgVV hat 1997 eine Broschüre herausgegeben, die den Verbraucher über den „richtigen" Umgang mit Holzschutzmitteln informiert.
Vorsicht vor bleihaltigen Keramikglasuren
Nachdem es in zwei Fällen zu schweren Vergiftungen gekommen war, hatte das BgVV im Herbst 1997 vor Keramikgefäßen aus dem Mittelmeerraum gewarnt. Das BgVV führte daraufhin eigene Untersuchungen zur Freisetzung von Blei aus Glasuren durch. Die Ergebnisse zeigen, daß es erhebliche Unterschiede in der Freisetzung geben kann. Die geringsten Werte wurden bei Gefäßen aus Fernost festgestellt. Dennoch können erhöhte Bleigehalte nicht allein auf ein bestimmtes Herkunftsland oder eine Herkunftsregion bezogen werden. Große Unterschiede wiesen z.B. Gefäße aus Griechenland, Spanien und Deutschland auf. Die entscheidende Rolle scheint vielmehr die Art der Glasur zu spielen. Relativ geringe Bleifreisetzungen wurden bei leuchtend klaren Glasuren gemessen, hohe Konzentrationen bei matter Glasur. Das BgVV empfiehlt deshalb, keramische Produkte, gleich welcher Herkunft, mit unklaren Herstellungsverfahren und/oder matter Glasur nicht für die ständige Aufbewahrung von Getränken zu verwenden. Die einmalige Verwendung von (Trink)Gefäßen mit bleihaltigen Glasuren dürfte dagegen selbst bei höheren Bleiwerten keine gesundheitlichen Folgen haben.
Als weitere Quellen für Bleivergiftungen kommen neben bleihaltigen Rohren der Wasserversorgung vor allem arbeitsbedingte Expositionen in Frage, bei denen Blei entweder als Metall verarbeitet oder bleihaltige Farben und Anstrichstoffe bearbeitet werden. Deutlich zurückgegangen ist die Belastung durch Blei aus Benzin durch die Einführung bleifreier Kraftstoffe. Auch die Belastung über Trinkwasser und Nahrung ist als gering einzustufen.
Alternativmethode zum Phototoxizitätstest jetzt auch international anerkannt
Chemische Stoffe, die bestimmte Anteile des Lichts absorbieren, können die aufgenommene Energie auf Zellen übertragen und diese schädigen. Zielorgan solcher phototoxischen Reaktionen ist die Haut. Um den Verbraucher zu schützen, werden lichtabsorbierende Arzneimittel und Lichtschutzfilterstoffe in Kosmetika auf ihre phototoxischen Eigenschaften geprüft. Keines der für diesen Zweck bisher eingesetzten, durch die Weltwirtschaftsorganisation OECD international vorgeschriebenen Tierversuchsmodelle liefert hinreichend sichere Vorhersagen für den Menschen, stellt aber eine erhebliche Belastung für die Versuchstiere dar. Die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden, ZEBET, hat deshalb einen Zellkulturtest entwickelt, der Tierversuche zur Abschätzung phototoxischer Risiken künftig weltweit ersetzen soll. Der Test wurde mit Mitteln der Europäischen Union in internationaler Zusammenarbeit mit Laboratorien der Kosmetikindustrie und Arzneimittelindustrie entwickelt und von 1992 bis 1997 in Ringversuchen unter „blinden" Bedingungen auf seine Reproduzierbarkeit überprüft.
Der Test erwies sich in diesen Studien als so robust, hochempfindlich und spezifisch für die Vorhersage des phototoxischen Potentials von Chemikalien aller Art, daß ihn die zuständigen Verbraucherschutzgremien der Europäischen Union als validierte toxikologische Prüfmethode anerkannt haben. Der Test soll jetzt der OECD zur Akzeptierung vorgelegt werden, um die bisher international vorgeschriebenen, toxikologischen Tierversuche künftig auch weltweit zu ersetzen. Der in-vitro-Phototoxizitätstest wäre dann die erste, von der OECD anerkannte, experimentell validierte Alternativmethode.
Die hier aufgeführten Themen stellen nur einen Ausschnitt aus der vielfältigen Arbeit des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin dar. Über zahlreiche weitere Arbeitsschwerpunkte und Forschungsvorhaben informiert der Tätigkeitsbericht 1997, der im MMV Medizin Verlag München und im Buchhandel zum Preis von DM 76,-- erhältlich ist.