BgVV-Informationsschrift "Giftige Pflanzen im Wohnbereich und in freier Natur" erschienen
08/1999, 19.05.1999
Pflanzen sorgen in Haus und Garten für ein angenehmes Klima, bilden Sauerstoff und sind ein wichtiger Bestandteil menschlicher wie tierischer Nahrung. Doch nicht alles, was im Garten, im Haus oder in der freien Natur blüht und wächst, ist harmlos. So sind einige der besonders attraktiven Zierpflanzen, wie zum Beispiel der Eisenhut sehr giftig und können, wenn entsprechende Mengen davon aufgenommen werden, sogar zum Tode führen. Andere wie der Riesenbärenklau, auch als Herkuleskraut bekannt, können schon bei Berührung schmerzhafte Blasen an den betroffenen Hautstellen auslösen, besonders bei Sonneneinstrahlung.
Leider geht das Wissen über die Pflanzen und vor allem darüber, welche Pflanzen in unseren Breiten giftig sind, in der Bevölkerung mehr und mehr verloren. So wird etwa bestimmten Pflanzen wie der Vogelbeere (Eberesche), der Mahonie oder der Schneebeere (Knallerbse) eine besonders hohe Giftigkeit zugeschrieben, obwohl sie nahezu ungiftig sind. Von anderen, etwa dem Seidelbast oder dem Stechapfel, ist vielen Menschen gar nicht bekannt, daß hier eine Gefahr besteht, wenn Früchte, Samen oder Blätter verschluckt werden.
Im übrigen sind Vergiftungen durch Pflanzen relativ selten. Dennoch werden der zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin immer wieder Fälle insbesondere von Kleinkindern gemeldet, die Früchte oder andere Bestandteile giftiger Pflanzen zu sich genommen haben.
Die BgVV-Informationsschrift "Giftige Pflanzen im Wohnbereich und in freier Natur" möchte einen Beitrag leisten, solche Vergiftungen zu vermeiden bzw. Ratschläge erteilen, wie man sich im Fall der Aufnahme von Bestandteilen giftiger Pflanzen verhalten soll. Sie enthält 51 Pflanzen in farbiger Abbildung, dazu eine Beschreibung der Pflanze und eine Einstufung hinsichtlich ihrer Giftigkeit. Es werden auch ausführlich die Symptome beschrieben, die bei einer Aufnahme giftiger Bestandteile auftreten können. Damit ist die Informationsschrift ein Leitfaden insbesondere auch für die Eltern bei der Gestaltung des häuslichen Gartens, um das Risiko von Vergiftungen bei Kindern einzuschränken, indem etwa auf die Anpflanzung solcher giftiger Pflanzen verzichtet wird. Auf keinen Fall aber will die Informationsschrift zur Vernichtung von Giftpflanzen aufrufen. Sie möchte vielmehr dabei helfen, Risiken zu erkennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, indem zum Beispiel der Blumentopf mit der Dieffenbachie oder dem Oleander außerhalb der Reichweite von Kleinkindern aufgestellt wird.
Die Informationsschrift "Giftige Pflanzen im Wohnbereich und in freier Natur" kann zum Preis von DM 5,- schriftlich oder per Fax unter 030/8412-4970 bei der Pressestelle des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin angefordert werden.
Darüber hinaus sind in der Reihe der BgVV-Hefte zwei Publikationen erschienen. Es handelt sich um das Heft 01/1999 "Zur Einteilung, Einstufung und Kennzeichnung von Komponenten der Erdölverarbeitung mit krebserzeugendem Potential" und um das Heft 02/1999 "Der Einfluß der Strahlenbehandlung auf Arzneimittel und Hilfsstoffe. Eine Literaturstudie, Teil XI". Die Hefte sind zum Preis von jeweils DM 15,- bei der Pressestelle des BgVV erhältlich.