BgVV und ESPED führen Studie zu Vergiftungen mit Lampenölen durch
09/2000, 22.05.2000
Wirkung von Maßnahmen zur Risikominderung soll überprüft werden
Das BgVV wird zusammen mit der Erhebungseinheit für seltene pädiatrische Erkrankungen in Deutschland (ESPED) die Häufigkeit und Schwere von Vergiftungsunfällen durch Lampenöl in deutschen Kinderkliniken erfassen. Durch diese Erhebung soll die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen vor parfümierten und gefärbten Lampenölen auf Paraffin- bzw. Petroleumbasis in Deutschland überprüft werden. Seit dem 1. März 2000 wurden dem BgVV im Rahmen dieser Studie bereits 23 Fälle von Lampenölvergiftungen mitgeteilt.
Zum Hintergrund:
Von allen Haushaltschemikalien haben die gefährlichen paraffin- und petroleumhaltigen gefärbten parfümierten Lampenöle das höchste Gefährdungspotential für Kinder zwischen einem und drei Jahren. Seit 1990 sind drei Kleinkinder an Lampenölaspiration verstorben. Nach BgVV-Umfragen in deutschen Giftinformationszentren (GIZ) hat es seit 1970 eine Zunahme von Anfragen zu Lampenölunfällen gegeben, besonders deutlich seit 1989. In den Jahren 1994 bis 1996 sind jährlich 250-300 Fälle chemisch bedingter Pneumonien bei Kleinkindern in diesen Zentren bekannt geworden. Die Kinder tranken dabei meist aus den ungesicherten, in Reichweite stehenden Öllampen.
Auf Vorschlag des BgVV wurden schrittweise Risikomaßnahmen wie kindersichere Verschlüsse (ab 1992), spezielle Warnhinweise (ab 1994), spezielle Kennzeichnungen und Einstufungen (R-Satz: R-65) sowie Vorschläge für eine geänderte Konstruktion der Öllampen eingeführt, die aber nur beschränkt Wirkung gezeigt haben. Um Aspirationsunfälle zu vermeiden, ist die Abgabe von gefährlichen parfümierten und gefärbten Lampenöle mit niedriger Viskosität und Grenzflächenspannung EU-weit verboten worden. In der Bundesrepublik gilt dieses Verbot seit dem 1. Januar 1999 und hat bereits zur Markteinführung von Ersatzprodukten (z.B. auf Basis von Biodiesel) geführt. Die Wirksamkeit des Verbotes soll innerhalb von drei Jahren europaweit überprüft werden.
Nach den bisherigen Erfahrungen sind die tatsächliche Zahl und die Schwere der Vergiftungsfälle mit Lampenölen weder durch die telefonischen Anfragen in deutschen GIZ noch über die ärztlichen Mitteilungen bei Vergiftungen nach § 16e Abs.2 ChemG ausreichend sicher zu erfassen. Nur über Erhebungen in deutschen Kinderkliniken kann ausreichend genau ermittelt werden, ob die Maßnahmen greifen.
Folgende Fragestellungen sollen beantwortet werden:
- Wie viele Fälle mussten in den Kinderkliniken behandelt werden?
- Welche Produkte mit welchen Inhaltsstoffen führten zu den Unfällen?
- Haben Kinder direkt aus den Öllampen oder aus den Nachfüllbehältern getrunken?
- Wie gefährlich sind die auf dem Markt befindlichen Ersatzprodukte?
Die Studiendaten werden im Studienzeitraum jährlich ausgewertet und die Ergebnisse in der Broschüre "Ärztliche Mitteilungen bei Vergiftungen " der Fachöffentlichkeit und speziell auch den Eltern mitgeteilt. Zum Abschluß der Studie erfolgt eine Gesamtpublikation und ein Nachfolgebericht an die EU zur Darstellung der gesundheitlichen Situation bei Lampenölen in Deutschland.
Das BgVV bittet die behandelnden Ärzte und die betroffenen Eltern um ihre aktive Mithilfe beim Ausfüllen der Studienfragebögen besonders wichtig ist eine Identifizierung der verursachenden Lampenölprodukte durch Fotokopien der Lampenölettiketten.