BgVV warnt: Das Spiel mit dem Feuer kann lebensgefährlich sein


41/2001, 19.12.2001


Zentrale Erfassungsstelle für Vergiftungen verzeichnet schwere Zwischenfälle nach "Feuerschlucken"


Am 11. November hat sie wieder begonnen, die närrische Zeit. Aber nicht nur in Karnevalszeiten, auch auf Partys oder zu Sylvester erfreuen sich "Feuerschlucker" großer Beliebtheit. Wer Feuerschlucken - besser "Feuerspucken" will, muss dafür eine brennbare Flüssigkeit in den Mund nehmen, die dann über eine kleine Flamme "gespuckt" wird und sich dabei entzündet. Die Brennstoffe können für die Lunge hochgiftig sein. Sie dürfen keinesfalls geschluckt werden oder durch Husten oder "Verschlucken" in die Lunge geraten, weil dies zu schweren, unter Umständen lebensbedrohlichen Lungenentzündungen führen kann und lang anhaltende Schädigungen der Lunge die Folge sein können.

Das BgVV berichtet über einen 13jährigen Jungen, der sich von einem Feuerschlucker eine Flasche eines unbekannten Brennstoffs abfüllen ließ, um vor seinen Eltern und Freunden selbst als Feuerschlucker aufzutreten. Dabei habe er sich verschluckt und heftig gehustet. Erst am folgenden Tag traten erste Symptome auf: Dem Jungen wurde übel; er litt an Durchfall. Zwei Tage später verstärkte sich der Husten, es kam Fieber hinzu. Es entwickelte sich eine schwere Lungenentzündung, wobei große Bereiche der Lunge durch den Kontakt mit dem giftigen Brennstoff einschmolzen und irreversibel zerstört wurden. Der Junge kam auf die Intensivstation, musste fünf Tage lang beatmet werden, teilweise mit zusätzlicher Sauerstoffgabe. Bakterien wurden nicht gefunden; allein der Kontakt des Lungengewebes mit dem Brennstoff hatte die schweren Entzündungen hervorgerufen. Erst nach fünf Wochen konnte der Junge aus dem Krankenhaus entlasen werden.

In einem anderen Fall erblindete ein Feuerschlucker, nachdem er ein methanolhaltiges Produkt verschluckt hatte. Insgesamt wurden dem BgVV in den vergangenen Jahren acht Fälle von Vergiftungen beim Feuerschlucken gemeldet. Betroffen sind vor allem Jugendliche. Das BgVV warnt daher ausdrücklich vor dem leichtfertigen Umgang mit Flüssigbrennstoffen für artistische Zwecke.

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch "Feuerschlucken" und andere dem BgVV von behandelnden Ärzten und den Giftinformationszentren der Länder gemeldete Vergiftungsfälle, die sich im Jahr 2000 ereignet haben, sind in der soeben erschienenen Broschüre "Ärztliche Meldungen bei Vergiftungen 2000" beschrieben. Die Broschüre ist kostenlos. Sie kann schriftlich, per Mail oder Fax beim BgVV angefordert werden (Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 030-8412-4970, Mail: pressestelle@bgvv.de). Auch ein Download als PDF von der Homepage des Instituts (www.bgvv.de) ist möglich. Sie finden die Jahresberichte der Zentralen Erfassungsstelle für Vergiftungen in der Rubrik Publikationen/Broschüren. Auch ein druckfähiges Foto zum Thema "Feuerschlucken" kann von der Homepage des BgVV (Presse/Pressemitteilungen 2001 - 41/2001) abgerufen werden [Anklicken der unten stehenden Abbildung öffnet die Original-JPG-Datei mit 398 KB].


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