Verbraucher fordern verständliche Kennzeichnung und begleitende Risikoforschung für „Nano“-Produkte


30/2006, 24.11.2006


BfR-Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie in Lebensmitteln, Kosmetika und Textilien


Eine verständliche Kennzeichnung, klare Definitionen, Begrifflichkeiten und Standards sowie deutlich mehr Forschung zu potenziellen Risiken, bevor die Nanotechnologie verstärkt in verbrauchernahen Produkte eingesetzt wird - so lauten die zentralen Forderungen des Votums der 16 Verbraucher, die an der BfR-Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie teilnahmen. Die Gruppe übergab das Votum am 20. November 2006 an Vertreter des Bundestages, der Bundesregierung, von Verbänden und des Präsidiums des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). „Wir haben mit der Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie als erste öffentliche Institution in Deutschland dieses Instrument der Risikokommunikation erprobt“, sagte BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel in seiner Rede zum Abschluss der Konferenz. „Unsere Erfahrung zeigt, dass solch eine Veranstaltung gut geeignet ist, um Verbraucher in die wissenschaftliche Diskussion um die Bewertung neuer Technologien einzubeziehen. Die Verbraucher haben die potenziellen Chancen und Risiken der Nanotechnologie in Kenntnis des aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstandes und der bestehenden Unsicherheiten bei ihrem Urteil sehr differenziert berücksichtigt.“ Kritisch sehen sie vor allem den Einsatz von Nanomaterialien in Lebensmitteln.

Die Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie wurde als Modellprojekt vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) initiiert und gemeinsam mit dem Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) sowie dem Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) als Auftragnehmer durchgeführt. Sie lehnt sich an das Modell der dänischen Konsensus-Konferenzen an und wird vom BfR als eines der möglichen Instrumente einer erweiterten Risikokommunikation erprobt. Grundlage der Risikokommunikationsaktivitäten des BfR ist der Dialog zwischen Risikobewertern, Risikomanagern und verschiedenen Interessengruppen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft, Verbänden, Behörden und der Bevölkerung. Die Durchführung einer Verbraucherkonferenz setzt den gesetzlichen Auftrag des BfR zur Risikokommunikation in die Praxis um, indem die Gruppe der Verbraucher bereits im Vorfeld einer breiten verbrauchernahen Anwendung der Nanotechnologie direkt in die Diskussion über Chancen und Risiken einbezogen wird. Es ist in Deutschland das erste Mal, dass eine öffentliche Institution dieses Instrument einsetzt.

Für die Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie wurden 16 Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Alters und beruflicher Tätigkeit aus einem Kollektiv von 6000 zufällig ausgesuchten Personen nach soziodemografischen Kriterien ausgelost. Diese Gruppe hat sich an zwei Vorbereitungswochenenden intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt, zu den verschiedenen verbraucherrelevanten Aspekten dieser Technologie Fragen erarbeitet und Experten aus Wissenschaft, Verbänden, Behörden und der Industrie zur Beantwortung ausgewählt.

Vom 18. bis 20. November 2006 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung der „BfR-Verbraucherkonferenz zur Nanotechnologie“ statt. In einer öffentlichen Anhörung stellten sich die geladenen Sachverständigen den Fragen der Verbrauchergruppe zum Einsatz der Nanotechnologie in Lebensmitteln, Kosmetika und Textilien. Um Fragen der Kennzeichnung von Nanoprodukten entspann sich immer wieder eine zum Teil hitzig geführte Debatte. Die Teilnehmer forderten eine solche Deklaration, um selbst entscheiden zu können, ob sie auf Basis der Nanotechnologie hergestellte Produkte kaufen wollen oder nicht. Weitere wichtige Diskussionspunkte waren die Entwicklung geeigneter Messverfahren zum Nachweis von Nanopartikeln, die Entsorgung von Nanoprodukten sowie die Bereitstellung von Mitteln zur Erforschung möglicher Risiken.

In einer geschlossenen Beratung hat die Gruppe anschließend ihr Votum zur Nanotechnologie verfasst. Es wurde am 20. November 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt und den Vertretern von Behörden, Politik und Verbänden überreicht. Als sensibelster Bereich wird darin die Anwendung von Nanomaterialien in Lebensmitteln genannt. Die bislang hierbei in Aussicht gestellten Vorteile bei der Anwendung der Nanotechnologie, wie z. B. Änderung der Fließeigenschaften von Ketchup oder Rieselfähigkeit von Produkten scheinen aus Verbrauchersicht angesichts möglicher Risiken eher entbehrlich. Beim Einsatz der Nanotechnologie in den Bereichen Kosmetika und Textilien überwiegt aus Verbraucherperspektive der bereits absehbare Nutzen deutlich potenzielle Risiken. So könnten zum Beispiel Nanopartikel in Sonnencremes für einen besseren UV-Schutz sorgen und damit der Zunahme von Hautkrebs entgegenwirken. Auch in Arbeits-, Sport- und Alltagsbekleidung ist aus Sicht der Verbraucher von der Nanotechnologie ein Schritt in Richtung mehr Lebensqualität zu erwarten.

Das Thema Nanotechnologie ist für das Bundesinstitut für Risikobewertung im Kontext des gesundheitlichen Verbraucherschutzes von Bedeutung, da auf dieser Basis hergestellte neue Materialien zunehmend in Verbraucherprodukten wie kosmetischen Mitteln, Bekleidungstextilien, Haushaltsprodukten und künftig auch in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung finden. Durch die Erfassung einer faktenbasierten Meinung sollte ermittelt werden, welche Anforderungen Verbraucher an den Einsatz der Nanotechnologie stellen. Das Votum der Konsumenten ist damit sowohl für Produzenten als auch für Entscheidungsträger aus Politik und behördlichem Verbraucherschutz eine wichtige Information beim Umgang mit der Nanotechnologie und ihren Produkten.


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