Verzehrsempfehlungen dienen dem Schutz von Verbrauchern vor EHEC
15/2011, 09.06.2011
BfR hält aktuell aus wissenschaftlicher Sicht die Beachtung von Küchenhygieneregeln und Verzehrsempfehlungen für notwendig
Gemüse ist nicht nur vitamin- und ballaststoffreich, es enthält auch viele andere wertvolle Inhaltsstoffe. Mit einer vielseitigen, abwechslungsreichen Ernährung, die reich ist an Gemüse, kann das Risiko von Krankheiten reduziert werden. Tomaten, Gurken, Salat, Sprossen und Keimlinge stehen aber derzeit im Verdacht, Überträger des EHEC-Ausbruchskeims zu sein. Derzeit sind viele Verbraucher verunsichert, da sie auf einen Teil gesunder und normalerweise sicherer Lebensmittel verzichten sollen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung die Aufgabe, auf der Grundlage seiner wissenschaftlichen Risikobewertungen Handlungsempfehlungen auszusprechen. Das hat es gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) im aktuellen Ausbruchsgeschehen sofort getan und daran bislang aufgrund vorliegender wissenschaftlicher Daten festgehalten. „Wenn eine Situation eintritt, bei der die infektiöse Quelle noch nicht eindeutig identifiziert werden kann, ist neben den Verzehrsempfehlungen das Einhalten von Küchenhygieneregeln der beste unmittelbare Schutz für Verbraucher und ihre Familien vor einer EHEC- bzw. HUS-Erkrankung“ so BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Sobald solche zeitweilig notwendigen Verzehrsempfehlungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgehoben werden, empfehlen wir den vorbehaltlosen Verzehr aller auf dem Markt erhältlichen Produkte.“
Möglichst abwechslungsreich, vielseitig und ausgewogen sollte unsere Ernährung sein, damit die Zufuhr aller notwendigen Substanzen gewährleistet ist. Gemüse gehört in den Mittelpunkt unserer Ernährung, da es reich an wertvollen Inhaltsstoffen ist. Menschen, die viel Gemüse essen, erkranken seltener an Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Übergewicht und Diabetes. In Rohkost ist der Gehalt an wertvollen Inhaltsstoffen in der Regel am höchsten, aber auch schonende Zubereitungsarten wie Dünsten und Dämpfen führen nur zu einem geringfügigen Verlust dieser Substanzen. Dies gilt selbstverständlich auch für Tomaten, Gurken, Salat, Sprossen und Keimlinge.
Normalerweise sind Lebensmittel sicher. In einem Ausbruchsgeschehen kann sich jedoch die Notwendigkeit ergeben, für einen bestimmten Zeitraum Verzehrsempfehlungen auszusprechen, um die Bevölkerung vor Erkrankungen zu schützen. Der derzeitige EHEC-Ausbruch ist der größte bakterielle Ausbruch in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg mit den bisher schwersten, teilweise irreversiblen klinischen Verlaufsformen sowie zahlreichen Schwersterkrankten und mehreren Toten. Bereits geringe Keimmengen reichen für eine Infektion aus, so dass eine Übertragung sehr leicht möglich ist. Aufgrund des derzeitigen Infektionsausbruchs wird vom BfR und RKI nach wie vor aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes empfohlen, auf den Verzehr von nicht erhitzten Gemüsesorten, die als Infektionsursache im Verdacht stehen (Tomaten, Salatgurken und Blattsalate) und im norddeutschen Raum erworben wurden, bis zur Aufklärung der genauen Ausbruchsursache zu verzichten. Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hatte mitgeteilt, dass auch Sprossen-Produkte aus einem Gartenbaubetrieb im Landkreis Uelzen in dringendem Verdacht stehen, diese EHEC-Keime verbreitet zu haben. Die Verzehrsempfehlung betrifft insoweit zurzeit auch Sprossen und Keimlinge.
Das BfR stützt seine Verzehrsempfehlungen ausschließlich auf wissenschaftliche Analysen und daraus folgende gesundheitliche Bewertungen. Die diesbezüglichen fachlichen Kriterien können auf Ergebnissen aus Laboruntersuchungen oder, wie im Fall des derzeitigen EHEC-Ausbruchs, auf Ergebnissen von Fall-Kontroll-Studien beruhen. Derzeit besteht ein begründeter Verdacht, dass die genannten Produktgruppen mit EHEC infiziert sein können. Deswegen hält das BfR aktuell sofortige und klare Verzehrsempfehlungen, die es mit seinen wissenschaftlichen Kommissionen kontinuierlich überprüft und transparent veröffentlicht, zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung für zweckmäßig und notwendig, um das individuelle Infektionsrisiko zu minimieren.
Falls wissenschaftliche Erkenntnisse sich ändern, passt das BfR seine Verzehrsempfehlungen unverzüglich an die aktuellen Entwicklungen an. Dies ist der Fall, wenn die Erkenntnisse aus der Lebensmittelrückverfolgung eine Eingrenzung der Infektionsquellen ermöglichen bzw. ein deutlicher Rückgang der Neuerkrankungen darauf schließen lässt, dass die Infektionsquelle nicht mehr besteht. In der Regel besitzen Lebensmittel, die auf dem Markt erhältlich sind, eine hohe Qualität und sind sicher.
Verzehrsempfehlungen sind staatliche Maßnahmen. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel abzuwägen. Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat grundsätzlich Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Eine Empfehlung muss stets so formuliert sein, dass sie verständliche Handlungsoptionen enthält, ohne unangemessenes Verhalten zu verursachen. Im derzeitigen Ausbruchsgeschehen wäre ein Verbot der Ware nicht verhältnismäßig gewesen, da der Erreger bislang nicht gefunden wurde. Wird der Erreger allerdings in oder auf einem Gemüse nachgewiesen, ist dieses Lebensmittel nicht mehr sicher und damit nicht verkehrsfähig. Dieser Fall ist im aktuellen Geschehen jedoch nicht eingetreten.
Von Seiten der Bundesbehörden wird im Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden eine Warnung bzw. wie in diesem Fall eine Verzehrsempfehlung ausgesprochen, wenn die Institutionen des Bundes von den Landesbehörden in ein Ausbruchsgeschehen eingebunden werden und wenn eine Warnung oder Empfehlung sachdienlich erscheint. Sobald eine Verzehrsempfehlung bzw. Warnung aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse aufgehoben wird und somit keine fachlich begründbare Beschränkung mehr notwendig ist, empfiehlt das BfR alle Produkte, somit auch Tomaten, Salat, Gurken, Sprossen und Keimlinge, wieder uneingeschränkt und mit Genuss zu verzehren.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
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