Holzkohlegrills gehören nicht in die Wohnung


19/2011, 23.06.2011


BfR weist auf Risiko von Kohlenmonoxidvergiftungen beim Abbrennen von Holzkohle im Innenraum hin


Grillen scheint sich zunehmend zum wetterunabhängigen Freizeitvergnügen zu entwickeln. In der Fernsehwerbung werden Grillaktionen im Wohnzimmer gezeigt, der Handel bietet Tischgrills und Grillkohle für den Innenraum an, und erst kürzlich berichtete ein Fernsehmagazin über die Erfindung eines Holzkohlegrills für drinnen und draußen. Möglicherweise deshalb gibt es Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren offenen Holzkohlegrill im Innenraum betrieben haben, vielleicht auch nur, um die Restwärme des Grills als Heizquelle zu nutzen. Die Unkenntnis der Gefahren hat dazu geführt, dass immer wieder Kinder und Erwachsene mit Kohlenmonoxidvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden mussten oder gar verstarben. „Wer einen Holzkohlegrill im Innenraum betreibt, begibt sich in Lebensgefahr“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das Institut weist darauf hin, dass mit Holzkohle betriebene Grillgeräte auch entgegen anders lautender Werbeaussagen nur für den Gebrauch unter freiem Himmel geeignet sind.

Das BfR und die deutschen Giftinformationszentren haben immer wieder auf die Gefahr von schweren Vergiftungen beim Betrieb von Holzkohlegrills im Innenraum hingewiesen. In einer gemeinsamen Studie, an der alle Giftinformationszentren im deutschsprachigen Raum und das BfR beteiligt waren, wurde in den Jahren 2000 bis 2009 eine Zunahme derartiger Unfälle festgestellt. Allein 2009 und 2010 wurden dem BfR insgesamt 16 schwere Vergiftungen gemeldet, von denen 13 tödlich endeten. So fasste die BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen Ende 2010 zusammen: Die Verwendung von Grills im Innenraum, die mit brennbaren Materialien wie Holzkohle, Grillbriketts oder sog. „Cook-Chips“ betrieben werden, führt zu tödlichen Konzentrationen geruchloser Brandgase, einschließlich Kohlenmonoxid in der Raumluft.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weist deswegen erneut darauf hin, dass Holzkohlegrills und Grillkohlen ausschließlich für die Verwendung im Freien geeignet sind - auch wenn in der Werbung fälschlicherweise behauptet wird, Grillholzkohle sei harmlos und ungiftig.

Brennt Holzkohle ab, bildet sich neben Brandgasen das geruchslose Gas Kohlenmonoxid. Da der Grill keinen Kamin hat, können die Gase beim Betrieb im Innenraum nicht abziehen, sondern gelangen in die Raumluft. Anwesende Personen nehmen Kohlenmonoxid dann zwangsläufig mit der normalen Atmung auf. Kohlenmonoxid bindet sehr viel stärker an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin als Sauerstoff. Innerhalb kurzer Zeit wird so der rote Blutfarbstoff für Sauerstoffmoleküle blockiert, und das Blut kann keinen Sauerstoff mehr transportieren. In der Folge kommt es rasch zu einer Sauerstoff-Unterversorgung des Gewebes. Ohne umgehende intensivmedizinische Hilfe sind schwere Hirnschäden möglich, Kohlenmonoxidvergiftungen enden in nicht wenigen Fällen tödlich.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.


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