Von Antitranspirantien mit Aluminium bis Zahnpasta mit Zinksalzen: 50 Jahre Kosmetik-Kommission
32/2018, 17.10.2018
Externe, ehrenamtliche Sachverständige beraten das BfR zu wissenschaftlichen Fragen hinsichtlich der Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Kosmetik-Kommission hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 16. Oktober 2018 das Symposium „50 Jahre Kosmetik-Kommission: Wissenschaft im Dienste des Verbraucherschutzes“ veranstaltet. Auf ihrer Jubiläumssitzung befassten sich die Expertinnen und Experten mit wissenschaftlichen Fragen zur allergischen Reaktion der Haut auf kleinmolekulare Substanzen, wie sie in kosmetischen Mitteln enthalten sein können, mit hormonell wirksamen Substanzen in Sonnenschutzmitteln sowie mit Methoden zur Bestimmung des Lichtschutzfaktors von Sonnenschutzmitteln. „Die Themenauswahl zeigt, wie breit die Kommission fachlich aufgestellt und zusammengesetzt ist“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Die Beratungsergebnisse und Empfehlungen der Kommission spiegeln den neuesten Wissensstand auf dem Gebiet der kosmetischen Mittel wider. „Ich freue mich, dass wir diesen exzellenten Sachverstand nun schon seit 50 Jahren nutzen können“, so Hensel weiter. 1968 tagte die Kommission für kosmetische Erzeugnisse - wie sie damals hieß - zum ersten Mal beim damaligen Bundesgesundheitsamt.
Aufgabe der Kommission ist es, sich mit aktuellen Fragen zu möglichen gesundheitlichen Risiken kosmetischer Mittel sowie der Regulation und Fortschreibung der EU-Kosmetik-Verordnung und ihrer Anlagen zu befassen. Auch im Krisenfall soll das Expertinnen- und Expertennetzwerk dem BfR wissenschaftlich beratend zur Seite stehen.
In diesem Jahr hat sich die Kosmetikkommission beispielsweise mit der Wirkung von Sonnenschutzmitteln befasst. Sie sind wegen ihrer schützenden Wirkung vor Hautkrebs wichtige Produkte. Es wurde diskutiert, ob der Zusatz von Entzündungshemmern wie Bisabolol die experimentelle Bestimmung des Lichtschutzfaktors verfälscht, weil diese Stoffe die Hautrötung nach Sonneneinstrahlung verzögern. Die Beratung ergab, dass diese Annahme unbegründet war.
In der Kosmetikkommission wurde auch beraten, ob zinkhaltige Mundhygiene-Produkte wie Mundwasser und Zahnpasta bei ihrer Verwendung zu einer zu hohen Zinkaufnahme führen könnte. Aus Sicht der daraufhin erfolgten Risikobewertung des BfR kann die regelmäßige und längerfristige Verwendung von zinkhaltigem Mundwasser für Erwachsene gesundheitlich bedenklich sein, wenn darin das gesetzliche Zinkkonzentrations-Maximum ausgeschöpft wird. Das BfR hat daraufhin empfohlen, die zugelassenen Höchstkonzentrationen von Zink in Mundwasser zu verringern und dass Zahnpasta, die gezielt für Kinder ausgelobt wird, zinkfrei sein sollte bzw. Produkte für Erwachsene entsprechend gekennzeichnet werden.
Allergien sind wegen des oft langen Hautkontaktes von Kosmetika auch nach 50 Jahren Kommissionsarbeit noch ein wichtiges Thema der Kommission. So hat sie sich z. B. gegen die Verwendung des Begriffs „hypoallergen“ in Kosmetikwerbung ausgesprochen, da dieser teilweise mit „löst keine Allergien aus“ gleichgesetzt wird, obwohl der Begriff tatsächlich nur beinhaltet, dass bei weniger Menschen Allergien auftreten.
Die Kommission hat das BfR auch zum Thema Aluminium in Antitranspirantien beraten und einen wichtigen Beitrag zu der Thematik geleistet. In seiner anschließenden Risikobewertung kam das BfR zu dem Ergebnis, dass die regelmäßige Benutzung eines aluminiumhaltigen Antitranspirants über Jahrzehnte hinweg möglicherweise zu einer Erhöhung der Aluminiumbelastung des Körpers führt, die zu einem späteren Zeitpunkt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beitragen kann. Zur Abschätzung der Langzeitfolgen chronischer Aluminiumexpositionen fehlen dem BfR derzeit noch weitere wissenschaftliche Daten, um eine abschließende Risikobewertung durchführen zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Aluminiumaufnahme durch Antitranspirantien vor allem senken, indem diese nicht unmittelbar nach der Rasur bzw. bei geschädigter Achselhaut verwendet werden. Es kann auch ein Deodorant ohne Aluminiumsalze verwendet werden.
Die Geschäftsführung der Kosmetik-Kommission hat das BfR inne. Die Kommission besteht aus 16 berufenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Universitäten, den Länderbehörden, der Industrie und anderen Bereichen sowie aus benannten Sachverständigen, die bei Bedarf für spezifische und fachübergreifende Fragestellungen hinzugezogen werden können. Sie tagt turnusmäßig zwei Mal im Jahr. Mit dem Scientific Committee on Consumer Safety (SCCS), dem wissenschaftlichen Expertengremium, welches die EU-Kommission zu Fragen der Sicherheit von Verbraucherprodukten berät, besteht seit langen Jahren ein enger wissenschaftlicher Austausch. Alle Kommissionsprotokolle werden auf der BfR-Internetseite veröffentlicht. Die Risikobewertungen des BfR werden aber allein von eigenen Beschäftigten des Instituts erarbeitet. Kommissionsempfehlungen haben für das BfR allein beratenden Charakter.
Die Kosmetikkommission ist eine von 15 BfR-Kommissionen. Jede BfR-Kommission beruft für vier Jahre über ein offenes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ihre Mitglieder, die sich durch wissenschaftliche Expertise auf ihrem jeweiligen Fachgebiet auszeichnen. Die Kommissionsmitglieder sind hinsichtlich ihrer Kommissionsarbeit zur Unparteilichkeit verpflichtet. Um eventuellen Interessenkonflikten zu einzelnen Sitzungsthemen vorzubeugen, werden diese transparent abgefragt und in jedem Protokoll offengelegt.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.