Zahl der Versuchstiere sinkt das dritte Jahr in Folge
29/2023, 11.12.2023
Deutlicher Rückgang sowohl bei verwendeten wie bei nicht verwendeten Tieren
Der Abwärtstrend bei den Versuchstierzahlen setzte sich im Jahr 2022 fort. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der in Deutschland verwendeten Versuchstiere im Jahr 2022 um etwa sieben Prozent. Insgesamt wurden 1,73 Millionen Wirbeltiere und Kopffüßer in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes eingesetzt, das sind rund 134.000 Tiere weniger als im Jahr 2021. Das geht aus der Versuchstierstatistik hervor. Diese wird jährlich vom Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) veröffentlicht, das Teil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) ist. „Der Tendenz nach werden in Deutschland immer weniger Tierversuche durchgeführt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Eine der möglichen Ursachen ist, dass sich Ersatzmethoden und Reduktionsmaßnahmen allmählich durchsetzen.“
Link zur Tierversuchsstatistik
Fragen und Antworten zu Tierversuchen, Alternativmethoden und Versuchstierzahlen
Bei rund 79 Prozent der eingesetzten Versuchstiere handelte es sich um Mäuse und Ratten. Bei Mäusen ist im Jahr 2022 (1.248.790 Tiere im Versuch) im Vergleich zum Vorjahr (1.342.779 Tiere im Versuch) ein deutlicher Rückgang festzustellen. Die Zahl der Ratten ist im Jahr 2022 (109.936 Tiere im Versuch) im Vergleich zum Jahr 2021 (135.022 Tiere im Versuch) ebenfalls stark zurückgegangen. Auch die Anzahl der Fische ist im Jahr 2022 erneut gesunken (212.371 Tiere im Versuch, 226.094 im Jahr 2021).
Im Jahr 2022 wurden auch weniger Katzen eingesetzt (538 Tiere im Versuch) als zuletzt im Jahr 2021 (862 Tiere im Versuch), allerdings wurden gleichzeitig wieder mehr Hunde (2.873 Tiere im Versuch) im Vergleich zum Vorjahr (2.657 Tiere im Versuch) verwendet. Hunde und Katzen werden insbesondere zur Erforschung von Tierkrankheiten sowie für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Tier- und Humanarzneimitteln benötigt. Hunde dienen außerdem für Schulungszwecke in ausnahmslos gering belastenden Versuchen. Im Jahr 2022 sind ebenfalls die Zahlen der verwendeten Kaninchen (67.125Tiere im Versuch, 62.771 im Jahr 2021) und Vögel (28.075 Tiere im Versuch, 25.745 im Jahr 2021) angestiegen.
Die Zahl der verwendeten Affen und Halbaffen (2.204 Tiere im Versuch) ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr (2021: 1.886 Tiere im Versuch) erneut gestiegen. Affen werden insbesondere für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Humanarzneimitteln eingesetzt. Menschenaffen wurden in Deutschland zuletzt im Jahr 1991 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.
Zwei von drei Versuchen sind gering belastend
Die Belastung für die betroffenen Versuchstiere lässt sich vorwiegend als gering einstufen (66,3 Prozent). Damit ist 2022 wieder ein leichter Anstieg der gering belastenden Tierversuche zu verzeichnen. Zuletzt war der Anteil der gering belastenden Versuche im Jahr 2021 (63,2 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr gefallen. Die Anteile an Tierversuchen mit mittlerer Belastung (25,4 Prozent) und mit schwerer Belastung (3,6 Prozent) ging 2022 zurück, damit zeigt sich insgesamt ein Trend hin zu gering belastenden Versuchen. 4,7 Prozent der Versuche erfolgten unter Vollnarkose, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind (keine Wiederherstellung der Lebensfunktion). Mehr Informationen zur Definition des Schweregrads: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0033:0079:de:PDF
Zusätzlich zu den in Tierversuchen verwendeten Tieren wird in Deutschland auch die Zahl der Tiere gemeldet, die für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden. Beispielsweise, um deren Organe oder Gewebe für Zellkulturen zu verwenden. Ihre Zahl (711.939) stieg im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 (644.132) um rund 11 Prozent deutlich an. Insgesamt wurden damit 2022 rund 2,44 Millionen Versuchstiere für wissenschaftliche Zwecke eingesetzt. Im Vergleich zu 2021 ist dies ein Rückgang um 2,6 Prozent.
Aufgrund der 2021 geänderten Versuchstiermeldeverordnung veröffentlicht das BfR 2022 zum zweiten Mal auch die Zahlen der Tiere, die zwar für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese eingesetzt und dann getötet wurden. Diese Gruppe umfasste 2022 rund 1,77 Millionen Tiere, während 2021 noch rund 2,5 Millionen solcher Tiere gemeldet wurden. Dies bedeutet einen Rückgang um rund 31 Prozent.
Rund 85 Prozent der in dieser Gruppe gemeldeten Tiere waren Mäuse und 11 Prozent Zebrafische. Der Großteil der Tiere entstand im Rahmen der Zucht genetisch veränderter Tierlinien. Diese Tiere besitzen oftmals nicht die gewünschte genetische Veränderung und können daher nicht in entsprechenden Versuchen verwendet werden. Versuchseinrichtungen haben alle verhältnismäßigen Mittel zu ergreifen, um die Erzeugung dieser nicht verwendeten und getöteten Tiere zu reduzieren. Diese für das Berichtsjahr 2022 registrierten Zahlen wurden im Rahmen der 5-Jahres Berichterstattung auch an die Europäische Kommission übermittelt.
Das BfR richtet zu dieser Thematik am 15.12.2023 ein Stakeholder Forum in Berlin aus. Nähere Informationen unter: https://www.bfr.bund.de/cm/350/20230904_Programm_BfR-Stakeholder-Forum.pdf
Erforschung von Krankheiten bei Mensch und Tier
Rund 55 Prozent der Versuchstiere dienten im Jahr 2022 der Grundlagenforschung (zum Beispiel für Untersuchungen des Immun- und des Nervensystems). Etwa 14 Prozent wurden für das Erforschen von Krankheiten (beispielsweise Krebs) bei Mensch und Tier eingesetzt, etwa 16 Prozent bei der Herstellung oder Qualitätskontrolle von medizinischen Produkten oder für toxikologische Sicherheitsprüfungen. Rund 15 Prozent wurden für Versuche zu sonstigen Zwecken benötigt, wie zur Aus- oder Weiterbildung, Erhaltung der Art oder zur Zucht genetisch veränderter Tiere.
Der Anteil der genetisch veränderten Tiere lag im Jahr 2022 bei etwa 53 Prozent und ist damit im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen (2021: 51 Prozent). Insgesamt ist diese Tiergruppe im Jahr 2022 (918.276) im Vergleich zum Vorjahr (952.837) jedoch kleiner geworden. Zum Einsatz kamen hier insbesondere Mäuse (85 Prozent) und Zebrafische (14 Prozent). Genetisch veränderte Tiere wurden insbesondere in der Grundlagenforschung verwendet. Durch diese werden die Erforschung von Krankheiten wie Diabetes, Krebs, Alzheimer oder Infektionen sowie deren Therapie verbessert – und in manchen Fällen erst ermöglicht.
Strenge Vorgaben durch das Tierschutzgesetz
Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung machen strikte Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen. Sie legen beispielsweise fest, für welche Zwecke sie erfolgen dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der für den Tierschutz zuständigen Landesbehörden. Sie übermitteln die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Versuchstierzahlen an das BfR, das die Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet. Grundlage für diese Berichtspflicht ist die EU-Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU. Seit dem Berichtsjahr 2020 werden die Tierversuchszahlen vom BfR veröffentlicht.
Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich
unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung
und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und
Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in
engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.
Über das Bf3R
Das Deutsche Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) wurde im Jahr 2015 gegründet und ist integraler Bestandteil des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Es koordiniert bundesweite Aktivitäten mit den Zielen, Tierversuche auf das unerlässliche Maß zu beschränken und Versuchstieren den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen weltweit Forschungsaktivitäten angeregt und der wissenschaftliche Dialog gefördert werden.