Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten

Stoffe in Produkten können für sich allein, in Kombination oder ihrer Gesamtheit als Gemisch Gefahren gesundheitlicher Art bergen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen gesundheitlichen Risiken zu schützen, hat die Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten den Auftrag,

  • Rezepturmitteilungen von als gefährlich eingestuften Produkten, für die eine Mitteilungspflicht besteht, sowie
  • Rezepturmeldungen von Wasch- und Reinigungsmitteln

zu erheben und weiterzuverarbeiten. 

Auf Basis dieser Daten kann das BfR die Öffentlichkeit über Vergiftungsrisiken informieren und den Giftinformationszentren der Länder die Inhaltsstoffe von gefährlichen Produkten mitteilen, damit Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden können.

Zudem kann durch statistische Analysen im Nationalen Produktregister die Ermittlung des Bedarfs an verbesserten Risikomanagementmaßnahmen erfolgen.

Grundlage für diese Mitteilungspflichten sind verschiedene gesetzliche Regelungen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen

In der Fachgruppe Expositionsbewertung von gefährlichen Produkten ist auch die Geschäftsführung der BfR-Kommission zur Bewertung von Vergiftungen angesiedelt. Durch die BfR-Kommission steht das BfR im engen, regelmäßigen Austausch mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen für die Klinische Toxikologie relevanten Fachbereichen.

Arbeitsschwerpunkte der Fachgruppe

  • Annahme und Prüfung von Produktinformationen zu gefährlichen chemischen Produkten sowie Wasch- und Reinigungsmitteln und deren Übermittlung an die Giftinformationszentren
  • Weiterentwicklung der Prüfverfahren für Produktmitteilungen im europäisch harmonisierten Poison Centre Notification (PCN)-Format für die Mitteilung gefährlicher Produkte in Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)

  •  Statistische Analysen im Nationalen Produktregister zur Ermittlung des Bedarfs an verbesserten Risikomanagementmaßnahmen

  •  Beantwortung von Firmenanfragen zur Mitteilung gefährlicher Produkte

  •  Geschäftsführung der BfR-Kommission „Bewertung von Vergiftungen“

  •  Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden, Fachgesellschaften und Giftinformationszentren zur Verbesserung von Vergiftungsprävention und -behandlung, sowie zur Verbesserung der Produktsicherheit und des Gesundheitsschutzes

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