Bei in Öl eingelegtem Gemüse, wie beispielsweise Paprika, Chili, Auberginen, Knoblauch oder frischen Kräutern, kann im Privathaushalt nicht sichergestellt werden, dass die Vermehrung von C. botulinum und die Bildung von Botulinum-Neurotoxinen in den Produkten generell unterbunden wird. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung rät daher davon ab, selbst erzeugte Produkte wie Gemüse in Öl oder sogenannte Kräuter-Öle im Privathaushalt auf Vorrat zu produzieren und zu lagern. Sie sollten im Kühlschrank aufbewahrt und spätestens am Tag nach der Herstellung verzehrt werden. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Produkte nicht vor dem Verzehr ausreichend erhitzt oder zum Kochen und Braten verwendet werden, sondern für die Zubereitung von Salaten und anderen rohen Speisen gedacht sind.
Auch gesalzene, getrocknete Fische, wie z.B. Plötzen, können Botulismus auslösen, wenn sie ohne ausreichende Erhitzung verzehrt werden. Das gesundheitliche Risiko ist erhöht, wenn die Fische nicht sorgfältig ausgenommen wurden und Innereien mitverzehrt werden. Diese Fische sollten zeitnah nach dem Fang sorgfältig und vollständig ausgenommen und danach innen und außen gründlich gewaschen werden. Außerdem sollten sie bis zur Salzung bei maximal 3° C gelagert, während einer mehrtägigen Salzung zusätzlich gekühlt und vor einer Trocknung oberhalb von 8 °Ckurz fürGrad Celsius ausreichend gesalzen werden. Verbraucherinnen und Verbrauchern rät das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, gesalzene und getrocknete Plötzen nur zu verzehren, wenn diese vorher für mindestens zehn Minuten bei einer Kerntemperatur von 85 °Ckurz fürGrad Celsius oder mehr erhitzt wurden.
Für den sogenannten Säuglingsbotulismus ist Honig eine bekannte Quelle. Deswegen sollte Honig nicht an Säuglinge unter einem Jahr verfüttert werden. Weitere Lebensmittel, die als Auslöser von Säuglingsbotulismus in Frage kommen, wurden bisher nicht bekannt.