FAQ des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vom 15. Februar 2011
Von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen keine Stoffe auf Lebensmittel übergehen, mit denen ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden ist. Beispiele für solche Materialien sind Kunststoff, Papier, Karton oder Kautschuk.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt auf seiner Internetseite die Datenbank „Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt“ zur Verfügung. Ziel der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen ist es, die Bedingungen zu definieren, unter denen keine gesundheitlich bedenklichen Stoffübergänge aus den Materialien auf Lebensmittel stattfinden.
Anlässlich einer Vielzahl von Anfragen zur Datenbank hat das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung im Folgenden Fragen und Antworten zu den BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zusammengestellt:
Informationen zum Download
[Accordion] Fragen und Antworten zu den Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung für Materialien für den Lebensmittelkontakt
Der Begriff „Bedarfsgegenstände“ ist in § 2 Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) definiert. Dazu zählen verbrauchernahe Produkte wie Spielzeug und Bekleidungstextilien, aber auch Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Lebensmittel kommen bei Herstellung, Transport, Lagerung, Verzehr etc. mit Gegenständen in Kontakt, die aus unterschiedlichsten Materialien bestehen können. Das sind beispielsweise Verpackungen aus Kunststoff, Papier oder Karton, Ess- und Trinkgeschirr aus Kunststoff, Kochtöpfe und Bratpfannen mit Beschichtungen aus Polymeren oder auch Kessel und Rohrleitungen aus Kunststoff oder Metall in Lebensmittelbetrieben.
Aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dürfen von diesen Materialien keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen und auch keine Stoffe, die den Geruch oder Geschmack der Lebensmittel beeinträchtigen.
Es gibt grundsätzlich keine Zulassung für Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt. In den geltenden Rechtsvorschriften sind nur Zulassungen für einzelne Stoffe vorgesehen, die bei der Herstellung bestimmter Materialien und Gegenstände verwendet werden dürfen.
Dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung liegen somit keine Listen von Materialien und Gegenständen vor, die für den Lebensmittelkontakt zugelassen sind. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bietet jedoch Empfehlungen zu einzelnen Substanzen für Lebensmittelkontaktmaterialien.
Die Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung für Materialien für den Lebensmittelkontakt sollen sicherstellen, dass von den Materialien keine Stoffe, von denen ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher ausgehen könnte, auf Lebensmittel übergehen.
Die Empfehlungen beruhen auf Listen von Substanzen, die das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung oder seine Vorläufereinrichtungen seit 1952 mit dem Ergebnis bewertet haben, dass der Einsatz dieser Substanzen für den dort genannten Zweck und unter Beachtung der dort angegebenen Beschränkungen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik als gesundheitlich unbedenklich anzusehen ist.
Jede Empfehlung bezieht sich auf ein bestimmtes Material, beispielsweise Silikon oder Papier. Ursprünglich behandelten die Empfehlungen vorwiegend Stoffe zur Herstellung von Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt. Daher wurde lange Zeit von den „Kunststoffempfehlungen“ gesprochen. Dieser Bereich ist jedoch zunehmend auf europäischer Ebene gesetzlich geregelt worden.
Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen stellen den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Materialien im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen des § 31 Abs.kurz fürAbsatz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Art.kurz fürArtikel 3 Abs.1 a der Verordnung (EG) 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gibt Empfehlungen zu Hochpolymeren, beispielsweise zu Kunststoffen, Silikonen, Natur- und Synthesekautschuk sowie Papieren, Kartons und Pappen. Das gilt für die Bereiche, die noch nicht durch Rechtsvorschriften geregelt sind. Darüber hinaus gibt das Institut Empfehlungen, die sich auf den Verwendungszweck der Materialien beziehen. Als Beispiele sind Empfehlungen für Kunstdärme, Kunststoff-Dispersionen zur Beschichtung von Gegenständen für den Lebensmittelkontakt oder temperaturbeständige Beschichtungen für Koch-, Brat- und Backgeräte zu nennen.
Die Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften wird durch entsprechende Aktualisierungen der Empfehlungen berücksichtigt. Für Kunststoffe, für die bereits auf EU-Ebene harmonisierte Regelungen vorliegen, beschränken sich die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen daher auf Bestandteile des katalytischen Systems (Katalysatoren und Initiatoren) und auf Polymerisationshilfsmittel, die noch nicht oder noch nicht abschließend in den EU-Vorschriften berücksichtigt sind.
Die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt sind keine Rechtsnormen. Sie stellen aber den derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik für die Bedingungen dar, unter denen Bedarfsgegenstände aus hochpolymeren Materialien im Hinblick auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit den Anforderungen des § 31 Abs.kurz fürAbsatz 1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Art.kurz fürArtikel 3 Abs.1 a der Verordnung (EG) 1935/2004 entsprechen. Demnach sind Materialien und Gegenstände für den Lebensmittelkontakt nach guter Herstellungspraxis so herzustellen, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
Zur Aufnahme eines neuen Stoffs in die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, muss ein Antrag an das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gestellt werden. Dieser hat in seiner Form dem „Note for Guidance“ der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Externer Link:http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/21r.pdf) zu entsprechen. Darüber hinaus werden Antragsteller gebeten, eine vom BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vorgegebene Stoffübersicht auszufüllen und mit den Antragsunterlagen einzureichen.
Die Anträge müssen bis zum 1. Dezember des Vorjahres bzw. bis zum 1. Juli im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung vorliegen, damit das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung die Unterlagen bearbeiten und die Bedarfsgegenstände-Kommission des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung in ihren Sitzungen im April und November darüber beraten kann. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Darüber hinaus sind zwei CDs mit den vollständigen Daten in recherchierbarem Format, z. B. als Word- oder PDF-Dokument, vorzulegen. Wenn der Antrag Daten enthält, die nach Ansicht des Antragstellers vertraulich zu behandelnd sind, ist zusätzlich eine weitere CD ohne die vertraulichen Daten erforderlich.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung stellt die „Datenbank BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt kostenlos auf folgender Internetseite zur Verfügung: Externer Link:https://bfr.ble.de/kse/faces/DBEmpfehlung.jsp
Eine gewerbliche Weiterverwendung der Empfehlungen ist ohne Zustimmung des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung untersagt.
Die BfR-Kommission für Bedarfsgegenstände (BeKo), die mit externen Expertinnen und Experten besetzt ist, berät das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung bei der Bewertung der Anträge zur Aufnahme von Substanzen in die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Datenbank der Empfehlungen für Lebensmittelkontaktmaterialien. Dies geschieht vor allem durch den Kommissionsausschuss „Toxikologie“ und den Ausschuss „Anträge“ der BeKo. Die Kommission und beide Ausschüsse tagen zweimal im Jahr.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist nicht für die Zulassung von Substanzen zur Herstellung von Materialien für den Lebensmittelkontakt zuständig. Die Aufnahme einer Substanz in die Empfehlungen des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung stellt aus rechtlicher Sicht keine Zulassung dar.
Die Verordnung 1935/2004/EG sieht ein Antragsverfahren für Stoffe zur Herstellung von Materialien und Gegenständen im Lebensmittelkontakt vor, die nach positiver Bewertung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSAkurz fürEuropean Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)) durch die EU-Kommission zugelassen und in Verzeichnissen der einschlägigen EU-Richtlinien oder Verordnungen aufgeführt werden.
Beim gegenwärtigen Stand der Regelungen sind in den folgenden Fällen derartige Verzeichnisse vorgesehen:
Kunststoff: Richtlinie 2002/72/EG vom 6. August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Aktive und intelligente Verpackungen: Verordnung (EG) Nr. 450/2009 vom 29. Mai 2009 über aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Zellglasfolien: Richtlinie 2007/42/EG vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen.
Prozesse zum Recycling von Kunststoffen: Verordnung (EG) Nr. 282/2008 vom 27. März 2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006.
Für Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) Ansprechpartner für die genannten Zulassungsverfahren. Das BVLkurz fürBundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit leitet die Anträge an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit weiter.
Materialien und Gegenstände, die mit Trinkwasser in Berührung kommen (zum Beispiel Kunststoffrohre), fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung, sondern in den des Umweltbundesamtes (UBAkurz fürUmweltbundesamt).
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist für die Beantwortung rechtlicher Fragen nicht zuständig. Der Vollzug der Vorschriften des LFGB ist Aufgabe der Behörden der Bundesländer.
Lediglich bei Fragen zur Interpretation der BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen für Lebensmittelkontaktmaterialien steht das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zur Verfügung.
Der Vollzug der im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegten Vorschriften ist Aufgabe der Behörden der Bundesländer. Die Überwachung vor Ort wird in der Regel von der kommunalen Ordnungsbehörde vorgenommen, die auch Betriebe überprüft und Proben entnimmt. Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist daher nicht der richtige Ansprechpartner für Fragen zur Überwachung von Bedarfsgegenständen.
Grundsätzlich sind alle Materialien, die den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen, für den Lebensmittelkontakt geeignet. Die Ungefährlichkeit der Materialien ist durch den Hersteller oder Verwender sicherzustellen. Dem BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung liegen keine Informationen vor, inwieweit handelsübliche Materialien den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierzu kann der Hersteller Auskunft geben. Bei entsprechenden Anfragen sollten auch die vorgesehenen Verwendungsbedingungen berücksichtigt werden.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung nimmt grundsätzlich für Firmen oder Privatpersonen keine Auftragsuntersuchungen vor. Untersuchungen, die das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung durchführt, dienen ausschließlich der Arbeit des nationalen Referenzlaboratoriums für Stoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, der Unterstützung anderer Behörden oder der eigenen wissenschaftlichen Forschung.
Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung wird von Herstellen häufig nach Kontaktdaten von Prüfeinrichtungen gefragt, beispielsweise für die Prüfung der Rechtskonformität von Lebensmittelkontaktmaterialien oder im Zusammenhang mit einem Antrag zur Aufnahme von Substanzen in die BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung-Empfehlungen. Als Behörde darf das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung jedoch keine Prüfeinrichtungen empfehlen.
Hersteller könnten aber die entsprechenden Fachverbände kontaktieren, die das Material oder die Bedarfsgegenstände, um die es im Einzelnen geht, vertreten. Auch die Industrie- und Handelskammern können Auskunft zu Prüflaboren geben. Zudem hat die Fachgruppe Freiberuflicher Chemiker der Gesellschaft Deutscher Chemiker auf ihrer Homepage Laboratorien aufgeführt.
Mit diesen Hinweisen gibt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung keine Wertung über die Qualität der genannten Einrichtungen ab.
Analysenmethoden, mit denen die Vorgaben für Lebensmittelkontaktmaterialien überprüft werden können, finden sich in der wissenschaftlichen Literatur und in den folgenden Methodensammlungen:
Deutsches Institut für Normung, z.B. die Normenreihen 1186 (Prüfung der Globalmigration aus Kunststoffen) und 13130 (Prüfung der spezifischen Migration von Substanzen aus Kunststoffen)