Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung hat die vom MRIkurz fürMax Rubner-Institut ermittelten Mykotoxin-Gehalte im Hinblick auf Externer Link:mögliche gesundheitliche Risiken bewertet (zu Unsicherheiten bei der Risikobewertung siehe Frage „Wie aussagekräftig sind die Ergebnisse der Bewertung des gesundheitlichen Risikos von Mykotoxinen in Pflanzendrinks?) und sich dabei auf die besonders empfindliche Gruppe der Kinder im Alter von 0,5 bis < 6 Jahre beschränkt.
Bei Sojadrinks zeigt sich, dass in 1 bis 2 von 12 Proben Mykotoxine nachweisbar waren. Die Gehalte bewegten sich dabei auf einem sehr niedrigen Niveau, so dass die zusätzliche Aufnahme von Mykotoxinen über den Verzehr von Sojadrinks durch Kinder vorläufig als vernachlässigbar angesehen wird.
In Mandeldrinks hat das MRIkurz fürMax Rubner-Institut in 23 von 24 Proben Aflatoxine nachgewiesen, eine spezielle Gruppe von Mykotoxinen. Akute Gesundheitsbeeinträchtigungen durch die Aufnahme von Aflatoxinen werden beim Menschen äußerst selten beobachtet. Im Vordergrund stehen chronische Wirkungen wie etwa Kanzerogenität bei Aufnahme von Aflatoxinen über einen vergleichsweise langen Zeitraum (mehr dazu: Externer Link:FAQ zu Aflatoxinen in Lebens- und Futtermitteln). Das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung kommt bei seiner Bewertung der gesundheitlichen Risiken zu dem Schluss, dass bei einem regelmäßigen Verzehr von Mandeldrinks mit den gemessenen Aflatoxingehalten gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Kindern mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit auftreten können. Die bislang limitierte Datenlage deutet somit darauf hin, dass die Aufnahme von Aflatoxinen über den Verzehr von Mandeldrinks ein gesundheitliches Risiko für vulnerable Verbrauchergruppen darstellen kann.
In Haferdrinks wurden die Mykotoxine Deoxynivalenol (DON) und T-2- und HT-2-Toxine (T2/HT2) aus der Gruppe der Fusarientoxine nachgewiesen (in 33 bzw. 29 von 37 Proben). Für die DON-Gehalte in Haferdrinks kommt das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung zu dem Schluss, dass sowohl bei kurzfristigem als auch bei langfristigem Verzehr gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Kindern unwahrscheinlich sind.
Bei der kurzfristigen Aufnahme von T2/HT2 allein über den Verzehr von Haferdrinks sind nach Ansicht des BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten. Auch bei langfristig hohem Verzehr ausschließlich von Haferdrinks mit mittleren Gehalten wird der gesundheitsbasierte Richtwert nicht überschritten. Sowohl bei der kurzfristigen als auch bei der langfristigen Aufnahme ist allerdings zu berücksichtigen, dass andere Haferprodukte wie Haferflocken ebenfalls diese Fusarientoxine aufweisen können. Die Gesamtaufnahme und somit auch die Eintrittswahrscheinlichkeit für gesundheitliche Beeinträchtigungen würden sich bei Verzehr mehrerer Haferprodukte somit erhöhen, wenn diese ebenfalls mit T2/HT2 belastet sind.