Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein
Aufgabe
Die Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein nach Weinüberwachungsverordnung ist im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung angesiedelt.
Obergutachten werden dann erstellt, wenn vom Zoll entnommene Proben importierter Drittlandsweine (d.h. Weine aus nicht EU-Staaten) durch die Erstgutachterstelle beanstandet werden und die Zweitgutachterstelle zu einem abweichenden Ergebnis kommt. Erst- und Zweitgutachterstellen sind staatliche Weinüberwachungsstellen der Bundesländer.
Die abschließende Beurteilung der Probe durch die Obergutachterstelle ist in jedem Fall für den Zoll bindend. Aufgrund dieser ausschlaggebenden Rolle muss die Obergutachterstelle allerhöchsten Ansprüchen hinsichtlich der Analytik und der Bewertung genügen. So gehört es zu ihren Aufgaben, den wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zur Verbesserung und Harmonisierung der Kontrollmöglichkeiten zu erhöhen und neue Methoden zu entwickeln, um immer ausgefeiltere Verfälschungen aufzudecken. Fragestellungen hinsichtlich der Herkunft, der Rebsorte oder der Nachweis von nicht zugelassenen önologischen Verfahren bei Wein stehen im Vordergrund der Arbeit.
Forschung
Qualitätsmerkmale eines Weines wie Anbaugebiet, Rebsorte und Jahrgang müssen auf seinem Etikett erkenntlich sein. Diese Angaben stimmen aber nicht immer mit der Wirklichkeit überein. Zur Überprüfung sind Methoden notwendig, mit denen Weinfälschungen oder nicht zulässige Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Glycerin, zuverlässig nachgewiesen werden können. Für die Weinüberwachung sind somit Methoden unerlässlich, die die Analysen von Weinen verbessern und Herkunftsnachweise erlauben.
Aufgabe der Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung ist die Entwicklung von Methoden zum Nachweis der Herkunft sowie von Rebsorten, unzulässigen Zusatzstoffen und nicht zugelassenen önologischen Verfahren. Aber auch die Authentifizierung von anderen Lebensmitteln fällt in den Bereich der Obergutachterstelle Wein im BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung.
Routinemäßig kommen hierbei zielgerichtete Methoden zum Einsatz. Dazu zählt zum Beispiel die Stabilisotopenanalyse mittels Isotopenverhältnis-Massenspektrometrie (IRMS). Verschiedene Isotopenverhältnisse können dazu genutzt werden, die botanische, geographische oder synthetische Herkunft eines Moleküls festzustellen. Auch die Analyse des Authentizitätsbereichs verschiedener Verbindungen kann zur Verifizierung genutzt werden. So kann beispielsweise das Anthocyan-Profil von Rot- und Rosé-Weinen Informationen über deren Rebsorte geben.
Aber auch nicht zielgerichtete Methoden wie „Food Fingerprinting“ und „Food Profiling“ haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Beim „Food Fingerprinting“ werden mit spektroskopischen oder spektrometrischen Analysenmethoden komplexe Datenmatrizes der jeweiligen Proben erzielt, welche mit multivariaten Verfahren ausgewertet werden. Ziel ist es, alle Abweichungen vom „Normalzustand“ zu erkennen. Voraussetzung dafür sind eine sorgfältige Validierung der Methoden und eine ausreichend große Datenbank.
Forschungsfelder
- Methodenentwicklung und -validierung
- Quantifizierung von Weininhaltsstoffen mit der Kernresonanzspektroskopie (NMR)
- Weiterentwicklung von Datenbanken zur Authentifizierung von Wein (Analysenmethoden, Parameter und Bewertung)
- Entwicklung von Verfahren zur Authentifizierung von Wein und Lebensmitteln
- Entwicklung von nicht zielgerichteten Methoden zur Authentifizierung von Wein mit dem Fokus auf der gemeinsamen Verwendung von Daten, Validierung und Qualitätskontrollmaßnahmen
- Einsatz der Stabilisotopenanalytik zur Authentifizierung (IRMS: 18Okurz fürSauerstoff/16Okurz fürSauerstoff, 13C/12C, 15N/14N, 2H/1H)
Rechtliche Grundlagen
Nach § 35 der Wein-Überwachungsverordnung ist das BfRkurz fürBundesinstitut für Risikobewertung Obergutachterstelle für die Einfuhrkontrolle von Wein.