Organisation der GLP-Überwachung in Deutschland

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Die tabellarische Übersicht zeigt die in Deutschland mit den Angelegenheiten der Guten Laborpraxis befassten Institutionen mit ihren jeweiligen Aufgaben.

Institutionen

EinrichtungenAufgabenDie Aufgaben entsprechen 
folgenden Vorschriften 
im Chemikaliengesetz
Bundesregierung (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und ReaktorsicherheitOberste GLP-Instanz§§ 19a-d ChemG
GLP-BundesstelleKoordinierung und Harmonisierung GLP-relevanter Fragen und Überwachung bestimmter GLP-Laboratorien im In- und Ausland§§ 19a-d ChemG
BewertungsbehördenÜberprüfung der Formalien nach GLP bei der Bewertung von Stoffuntersuchungen§ 19a ChemG
LänderbehördenInspektion der Prüfeinrichtungen und Überprüfung einzelner Prüfungen auf Einhaltung der GLP-Grundsätze§ 19b ChemG
Bund-Länderarbeitskreis Arbeitsgruppe GLP (BLAC-AK-GLP)Weiterentwicklung und Harmonisierung der GLP-Überwachung in Deutschland§ 20b ChemG
PrüfeinrichtungDurchführung der Untersuchungen nach den Grundsätzen der GLP§ 19a ChemG
Anhang 1 zum ChemG (GLP-Grundsätze)