Fragen und Antworten zu REACH

FAQ des BfR vom 29. Juli 2010

Im Jahr 2007 trat die EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Kraft. REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) löste die bis dahin geltende Chemikaliengesetzgebung ab und wurde im deutschen Chemikaliengesetz verankert. Gegenstand der neuen Regelung ist, dass Stoffe, Gemische und Stoffe als Bestandteil von Produkten hinsichtlich ihrer Sicherheit für Gesundheit und Umwelt durch Hersteller oder Importeure beurteilt werden müssen, wenn sie in Europa produziert oder importiert werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist in Sachen Chemikalien die zuständige deutsche Bewertungsstelle für Gesundheit und Verbraucherschutz. Da sowohl Hersteller als auch Verbraucher sich häufig mit Fragen zu REACH an das BfR wenden, haben wir im Folgenden die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst:

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