Antimikrobielle Produkte im Privathaushalt? Nur in begründeten Ausnahmefällen
FAQ des BfR vom 11. Februar 2025
Änderungen gegenüber der Version vom 22. Mai 2014: Der Text wurde durchgängig aktualisiert.
Neben Desinfektionsmitteln, z. B. für die Oberflächen- und Händedesinfektion, werden für private Haushalte auch Reinigungs- und Waschmittel angeboten, die biozide Wirkstoffe enthalten. Solche Reinigungsmittel mit nachweislich antimikrobieller Wirkung zählen ebenfalls zu den Desinfektionsmitteln und unterliegen wie diese der europäischen Biozid-Gesetzgebung.
Antimikrobielle Produkte werden häufig damit beworben, schädliche Mikroorganismen zu beseitigen. Der gesundheitliche Nutzen solcher Produkte ist jedoch nicht zweifelsfrei belegt. Außerdem können von den Produkten gesundheitliche Risiken ausgehen.
Aus Sicht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sollten Desinfektionsmittel inklusive Reinigungsmittel mit antimikrobieller Wirkung im Privathaushalt nur in begründeten Ausnahmenfällen verwendet werden. Solche Ausnahmen sind z. B. medizinisch begründete Situationen, in denen Desinfektionsmittel nach ärztlicher Beratung eingesetzt werden. Zum Schutz vor Infektionen ist es im Allgemeinen ausreichend, die Grundregeln der Hygiene im Haushalt zu berücksichtigen und Reinigungs- und Waschmittel ohne antimikrobielle Wirkung zu verwenden.